Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Zweites Bück). Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

allgemeinen Aufgaben und in der Form ihres Verfassungslebcns sich den Beschlüssen,den Gesetzen und Anordnungen der über ihnen stehenden Körperschaften fügen.

d) Daneben nun noch ein Wort über die wirtschaftliche Bedeutung der Größeund Abgrenzung der Gebietskörperschaften. Jedes Dorf, jeder Kanton, jede Provinz,jeder Staat ist durch seine natürlichen oder politischen Grenzen ein wirtschaftlichesGanzes, das zunächst seinen Schwerpunkt in sich hat, aber je nach der Zahl seiner Ein-wohner, je nach der Technik seines ganzen Wirtschaftslebens darauf angewiesen ist, zeit-weise oder dauernd mit Menschen oder Waren über das Gebiet hinaus zu drängen,dies und jenes von Nachbarn zu beziehen. Und sobald er das zu thun genötigt ist, somuß durch Verträge oder politische Vereinigung, durch Eroberung, Einverleibung,Handelspolitik eine Völker- oder staatsrechtliche Grundlage für diesen Abfluß, diesenAustausch geschaffen werden.

Es wird also alle fortschreitende wirtschaftliche Entwickelung teils zu Grenzhinaus-schiebungen führen, teils in Bündnissen und internationalen Verträgen verlaufen. Dabeiwird immer das erstere, die Schaffung größerer Staaten, größerer Verwaltungsbezirke,größerer Gemeinden das durchschlagendere Mittel sein, um Gebiete, die wirtschaftlich nundurch den Verkehr ganz aufeinander angewiesen sind, auch rechtlich, finanziell, in allenWirtschaftseinrichtuugen so unter einen Hut zu bringen, daß der Menschen- und Waren-austausch am leichtesten sich vollziehen kann. Andererseits aber stehen dem oft unüber-windliche sprachliche, nationale, historische und verwaltungsrechtliche Hindernisse entgegen;die heutige internationale Arbeitsteilung und Weltwirtschaft hat zahlreiche Produktions-und Konsumtionsgebiete geschaffen, die trotz verschiedener Sprachen, verschiedenen Rechtes,verschiedener Nationalität wirtschaftlich für einander thätig sind. Es wurde eine Haupt-ausgabe der Verträge und des Völkerrechtes, einen zunehmenden Verkehr über die Landes-grenzen hinweg zu ermöglichen. Aber jeder solche Verkehr bleibt bedroht durch Änderungender Macht- und der Handelspolitik, und er bleibt erschwert durch Rcchtsungleichhcit,Geldverschiedenheit und vieles andere. Mag der Weltpostverein, der Fortschritt iminternationalen Recht, in der Annäherung des Handels- und Wechselrechtes, in denHandelsverträgen, in der Zulassung der Fremden zu Verkehr und Niederlassung nochso groß heute schon sein, jedes Gebiet, jeder Staat bleibt ein Ganzes und führt vomStandpunkte seiner Gesamtinteressen, seiner nationalen Gefühle und Leidenschaften ausmit den Nachbargcbieten einen Konkurrenzkampf, will unter Umständen diese ausstcchen,Herabdrücken, ja vernichten, so daß gewisse Gesahren nicht aufhören.

Der große Entwickelungsprozeß des wirtschaftlichen Lebens stellt sich uns von diesemStandpunkte aus dar als ein Rivalitätskamps erst der kleinen, dann immer größererGebiete; und das Ende ist häufig die vcrwaltungs- und staatsrechtliche Verbindung derkleineren zu einem Ganzen, mit dem Zwecke, die wirtschaftlichen Gegensätze im Innerndurch eine starke Centralgewalt zu überwinden, dem wirtschaftlichen Leben nach innenLust und freie Bewegung zu schaffen, nach außen die Kräfte zu sammeln. Die Stadt-gebiete, die Kleinstaaten, die Großstaaten, heute endlich die Weltreiche sind so nach-einander entstanden, haben nacheinander einen wirtschaftlichen Kampf miteinander geführt,welcher die Folge ihrer Gebietsgröße und ihrer Grenzen war.

Auch heute finden in den größeren Staaten noch ähnliche Rivalitäten statt. DieDörfer, die Städte, die Bezirke, sie führen um Wege, Märkte, EisenbahnstationenKämpfe mit einander. Die Großstadt und ihre Vororte werden mannigfach in ihremWirtschaftsleben dadurch geschädigt, daß ihre Straßen-, Wasserleitungs-, Schul-, Markt-verwaltung nicht in einer Hand liegt. Es wird zuletzt durch Eingemeindung geholfen.Die steigende Übertragung wichtiger wirtschaftlicher Funktionen auf die größeren statt aufdie kleinen Gebietskörperschaften hat hier ihre Wurzel.

Aber das sind unerhebliche Schwierigkeiten; sie können zuletzt stets durch die ein-heitliche centrale Staatsgewalt überwunden werden. Nicht so zwischen selbständigenStaaten, die für ihr wirtschaftliches Gedeihen nicht groß genug sind, nicht ihre natür-lichen Grenzen haben, nicht am Meere liegen, die mit einzelnen ihrer Nachbarn wirt-schaftlich verfeindet, nach ihnen hin durch Sperren geschädigt werden, während der