Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
Seite
287
Einzelbild herunterladen
 

Die wirtschaftliche Bedeutung der Größe und Grenzen der Gebietskörperschaften. 28?

wechselseitige Austausch dringendes Bedürfnis wäre. Alle Handels-, Wirtschafts- undstaatliche Gebietsgeschichte ist von hier aus zu erklären. Schon die asiatischen Erobcrungs-reiche, der attische Seebund, die Herrschaft der Hellenen im Orient, der Karthager imOccident , das römische Reich, die Bildung der großen Nationalstaaten von 130V1800,der Versuch Napoleons I. , die halbe Welt zu unterwersen, die Geschichte des Zollvereins,des Deutschen Reiches und Italiens in unserem Jahrhundert sind wesentlich mit ausdiesen wirtschaftlichen Tendenzen zu erklären. Heute handelt es sich trotz aller Siegedes Freihandels darum, daß es doch viel leichter ist, sich in abhängigen Gebieten, inKolonien als in fremden Staaten Märkte zu sichern und Absatz zu schaffen. Daher habensich die Vereinigten Staaten von 18001900 von etwas über 2 auf 9,s Mill. Gcvicrt-kilometer, haben sich von 186699 das großbritannische Weltreich von 12,« auf 27,8,das russische von 12,g auf 22,4 Geviertkilometer vergrößert; darum hat Frankreich sich in Nordafrika eine zweite Heimat geschaffen: darum wird heute um die Teilungder Erde allerwärts gekämpft. Die Größe der Gebiete ist an sich ein ungeheureswirtschaftliches Machtmittel; und die Lage der Teile zu einander, die Grenzbildung istes oft nicht minder.

Doch genug. Wir gehen nach diesen allgemeinen Vorbemerkungen über dieGebietskörperschaften zur Darstellung des einzelnen über. Wir können daraus nureinige Ausschnitte geben, vor die Darlegung der heutigen Wirtschaft des Staates undder Gemeinde nur einige Skizzen über die ältere mitteleuropäische Dorfwirtschast, Grund-herrschast und Stadtwirtschaft setzen.

103. Die ältere Dorfwirtschaft. Die Markgenossenschaft der germanischenVölker, die wir schon mehrmals (S. 237, 261) berührt haben, die wahrscheinlich über-wiegend oder teilweise mit der Hundertschaft und dem Hundertschaftsbezirke zusammen-fällt, ist das erste uns deutlicher erkennbare Beispiel eines sippenartig und genossen-schaftlich gestalteten Familicnverbandes, der zugleich durch ein fest abgegrenztes, von ihminnegehabtes Gebiet zu einer Gebietskörperschaft wird. Mögen diese dem ersten Jahr-tausend unserer Zeitrechnung angehörenden Verbände mehr politisch-kriegerischen odermehr sippenartigen und wirtschaftlichen Charakter gehabt, mögen ihre Zwecke im Laufeder Jahrhunderte sich vielfach verschoben haben, später nach und nach aus andere Organe(Grafschaft, Zendnerei, Dorf, Genossenschaft, Territorium, Staat) übergegangen sein,mögen sie ursprünglich mehr Viehweidegenossenschaften, später mehr Organe der Acker-,Forst-, Weide-, Fischwasscrverteilung an die Häuptlinge und Dorfschaften gewesen sein,so viel ist aus der Überlieferung zu erkennen, die freilich aus der Zeit des Rückgangesund der Auflösung der Markgenossenschaft stammt, daß die Markgenossenschaft eineziemlich lose Verfassung in dem obersten Märker, dem Markgericht und der Märker-Versammlung hatte, daß sie über die wirtschaftlichen Nutzungen der Mark verfügte, dieentsprechenden Ordnungen erließ und Beschlüsse saßte, daß die Mark als ein geschlossenesWirtschaftsgebiet galt, aus dem Holz, Kohlen, Heu, Mist, Mergel, Fische, Vieh auszu-sühren verboten oder erschwert wurde, weil sie als Produkte des großen Gemeinbesitzes,des Waldes und der Weide, nur dann den Genossen dauernd und gleichmäßig dienenund in ihrer Menge ausreichen konnten, wenn nicht einzelne Betriebsame durch Ausfuhrdie zehn- bis zwanzigfache Nutzung der übrigen in Anspruch nahmen. So viel wirsehen können, hatten die Markgenossenschaften aber es zu einer kräftig handelnden Spitze,zu einem von dem genossenschaftlichen Eigentume getrennten Korporationsbesitze, zu einergemeinsamen Vermögensverwaltung, einer Kasse nie gebracht.

In dem Maße, wie die Bevölkerung sich vermehrte, der Ackerbau gegenüber derViehwirtschaft wichtiger wurde, in zahlreichen Dörfern mit besonderen aus der gemeinenMark ausgesonderten Ackerfluren und Weiden sich einrichtete, der Besitz der Großen,teilweise auch des Königs zunahm, die Ansänge der Grundherrschaft sich bildeten, dieSchenkung der Hufen an die Kirche erlaubt wurde, mit königlichem Briefe Nichtgenossenin die Markgenossenschaft eindringen konnten, da lockerte sich das Gesüge der altenMarkgenossenschaften. Sie traten zurück gegenüber den neuen, kräftigeren Organen, demDorfe und der Grundherrschaft. Die Mark erschien mehr und mehr nur als ein An-