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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
hängsel der neuen Gebilde; jedes Dorf, jede Grundherrschaft suchte davon zu erhalten,was möglich war; man teilte bei Gelegenheit, was noch von dem alten großen Gebieteunbesetzt vorhanden war.
Die Markgenossenschaft war ein loser Verband gewesen, der auf 100—400 Geviert-kilometern etwa 100 Familien, 1000 Seelen, später auch mehr umschloß; die Dorf-genossenschaft, welche mit der Seßhaftigkeit, mit dem Siege der Dreifelderwirtschaft sichausbildete, besaß eine Gemarkung von etwa 15—40, später 5—15 Geviertkilometern,in deren Mittelpunkte, im Dorfe, 5—10, später oft 20—50 Hufner (siehe S. 261) seitdem späteren Mittelalter nebst einigen Kossäten oder Kleinstellenbesitzern, Handwerkernund Tagelöhnern enge zusammen saßen. Die engere Siedlung und das engere Bandgemeinsamer agrarisch-wirtschaftlicher Interessen erzeugte eine kräftigere, dauerhaftereOrganisation als es die Markgenossenschaft je gewesen war. Die Dorfbewohner bildetenim Anschluß an die alten brüderlichen Traditionen der Sippe eine Friedens-, Rechts- undUnterstützungsgenossenschaft, ihre Organe übten eine gewisse Rechtsprechung und Polizeiaus, schlössen sich ursprünglich persönlich und sür den Verkehr ähnlich ab wie dieMarkgenossenschaft. Der Schwerpunkt ihres wirtschaftlichen Lebens lag in der eigentüm-lichen Verbindung der selbständigen Eigenwirtschaft der Familie mit der genossenschaft-lichen Gemeinsamkeit, wie sie sich aus dem Gemeinbesitz der Allmende, aus der gemein-samen Planlegung des Ackerlandes, aus der Einteilung desselben in zahlreiche Gewannevon gleicher Bodenqualität, aus der Zuweisung eines Loses von je ^2—1 Morgen injedem Gewann an jeden Hufncr, aus der Umlegung aller öffentlichen und grundherrlichenLasten auf die Hufner ergab.
Das Dorf bildete einen persönlichen und dinglichen Verband; die Genossenschafthatte ein Gesamtrecht an der Dorfmark; jeder Genosse führte für sich eine rein auf dieeigene Produktion und Befriedigung aller Lebensbedürfnisse begründete Haus- und Acker-wirtschaft, aber alle zusammen führten doch zugleich eine planvoll geordnete Gesamt-und Gesellenwirtschaft, welche, ohne einen Sonderhaushalt darzustellen, die unentbehrlicheErgänzung der einzelnen Hauswirtschaften war.
Haus und Hof waren dem einzelnen im Dorfe dauernd zugewiesen; dasHaus lag an der Dorfstraßc, in bestimmter Reihe und Entfernung vom anderen, eswar mit der unentgeltlichen Hülfe der Genossen aus dem gemeinsamen, unbezahltenHolze des Waldes gebaut; Haus und Hof standen unter verwandtschaftlichen undgenossenschaftlichen Vorkaufs- und Näherrechten, unter einer Bau- und Feuerpolizei, dieihre Wurzeln im gemeinsamen Besitz hatte; sie waren des Nachts geschützt durch eineim Reihedienst herumgehende Nachtwache. Das Vieh gehörte dem einzelnen, aber esdurste nur vom gemeinsamen Hirten ausgetrieben werden, es erhielt seine Nahrungdurch die gemeinsame Nutzung der Brache, des abgeernteten Sommer- und Winterfeldes,der Weiden , des Waldes. Der dem Hufner zugeteilte Acker unterlag dem Flurzwange,d. h. er stand unter der genossenschaftlichen Feldpolizei, unterlag den genossenschaftlichenWeide-, Trift- und Wegerechten, konnte nur gepflügt, besät, abgeerntet werden nach dengenossenschaftlichen Ordnungen und Beschlüssen. Wald, Weide und Wasser warengenossenschaftliches Gesamtcigentum; und wenn die Rechte der einzelnen daran nachund nach individuelle Sonderrechte wurden, so standen sie doch ganz unter den genossen-schaftlichen Beschlüssen, unter der gemeinsamen Weide-, Forst- und Wasserpolizei.
Die Wirtschaft des einzelnen Hufners verkaufte und tauschte lange nichts odersehr wenig; erst mit dem Aufkommen der Städte lieferte man einige Überschüsse aus denstädtischen Markt; im ganzen lebte die Familie durchaus von ihren eigenen Produkten,stellte auch Kleidung und Geräte selbst her. Die Familie verteilte die Arbeit unterihre Glieder und sorgte sür jedes derselben; ein starker Erwerbssinn konnte sich nichtentwickeln, Kapitalbildung, Zins, Abhängigkeit vom Markte fehlten lange. Die einzelneauf sich ruhende Hauswirtschaft war von der Dorfgenossenschaft, später von der Grund-oder Gutsherrschaft , aber nicht vom Spiel der Preise beeinflußt und beherrscht.
Der Besitz der vollen Dorfgenossen, Haus, Garten, Acker und Anteil an der Allmende (zusammen 15—50 üa, je nach der Bodengüte), hieß die Hufe. Mehr und mehr dem freien