Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Die mittelalterliche Dorfgcnossenschaft und ihre Wirtschaft.

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Privateigentum«! sich nähernd, blieb sie doch unter einem Agrarrechte, das mehr dieGesamt- als die Einzelintercssen im Auge hatte, auf Erhaltung Prästationsfähiger Bauern-nahrnngen zielte.

Die Genossenschaft hatte keine gemeinsame Kasse; was sie etwa an Bußen ein-nahm, verteilte oder vertrank sie gemeinsam. Was sie an Lasten aufzubringen hatte,legte sie auf die einzelnen um. Sie hatte ursprünglich keine Organe, die über ihr alsselbständige Spitze, als Personifikation der Korporation standen; Vorsteher, Schöffen,Gemeindeversammlung wurden erst langsam und nach und nach seit dem 15.18. Jahr-hundert zu einer solchen. Aber der genossenschaftliche Geist war um so stärker; er erhieltdurch die Feldgemeinschaft täglich und stündlich neue Nahrung. Jeder einzelne Husuermußte wirtschaften wie der andere; eine Stärke der Sitte, der Gebundenheit, des Gcmein-gefühls bildete sich aus, welche die Dorfgcnosscn bis heute vielfach wie eine große Familiemit gleichen Vorzügen und Fehlern erscheinen läßt. Das Eindringen neuer persönlicherElemente war lange ebenso erschwert wie der sreie Tausch- und Geschäftsverkehr nachaußen. Die Veräußerung des Grundbesitzes au Nichtgenossen war durch Nähcrrechteder Verwandten und Dorigenosscn gehemmt.

Die Ausbildung erst der territorialen, dann der großen nationalen Staatsgewalten,sowie die der Geldwirtschast gab den Anstoß zur Umbildung dieser älteren Dorfgcnosscn-schast in die neuere Einwohner- und Ortsgemcinde, in welcher die einzelnen bäuerlichenFamilien auf sich stehen, mehr und mehr für den Verkauf produzieren. Es ist eineUmbildung, welche in vier bis fünf Jahrhunderten langsam durch alle möglichen kleinenÄnderungen der Staats- und Gemeindeversassung, der Verwaltung und des Wirtschafts-lebens sich vollzog Wir kommen auf die moderne Ortsgemeinde unten. Hier ist nurzu erwähnen, daß von der alten Verfassung mit ihrer Feldgemeinschaft auch heutenoch in vielen europäischen Staaten erhebliche Reste bestehen. Wo die Gemeinde nochWald und Weide besitzt, die Ackerstücke der Dorfgcnosscn noch in alter Gemengelagedurcheinander liegen, wo damit der faktische wenn nicht der rechtliche Flurzwangnoch besteht, da ist trotz aller Zunahme des individuellen Eigentums, trotz aller Ein-schränkung der alten Gemeinschaft noch ein gut Stück der alten Zustände vorhanden.Aber allerdings sind sie überall in voller Auflösung begriffen. Die Teilung der All-mende und Gemeinheiten an die einzelnen, die GüterzusamMenlegung und die Feldweg-rcgulierung haben den Betrieb der einzelnen Bauern mehr oder weniger aus sich selbstgestellt. Es lag darin eine naturgemäße Entwickelung. Die Ausbildung der Sonder-wirtschaft des Baucrn, dcr selbständig werden, gewinnen, vorwärts kommen will, warjetzt so notwendig und heilsam wie einstens die genossenschaftliche Zucht, die ihn genötigthatte, zu wirtschaften, zu pflügen, zu ernten, wie die anderen Genossen es thaten. In demMaße, wie die Geldwirtschaft in die Dörfer eindrang, der Bauer anfing, mehr als bisherfür den Markt zu produzieren, mußte fein wirtschaftlicher Erwerbstrieb sich entwickeln;die alten genossenschaftlichen Traditionen schrumpften zu einer starren Sitte zusammen,die zunächst neue Blüten nicht treiben konnte. Rein auf das Herkömmliche beschränkt,hatte der Bauer des 16.18. Jahrhunderts kein Verständnis sür genossenschaftlicheBe- oder Entwässerung, für etwaige gemeinsame Unternehmungen; er war jeder Majori«sierung abhold. Erst die Schule der Geldwirtschaft, die moderne Umbildung der Dorf-verfassung, die Schaffung neuer, besserer Dorforgane, die Fortschritte der Technik unddes Marktes, die Hebung der ganzen Intelligenz brachten es endlich in unserem Jahr-hundert so weit, daß der ganz selbständig gewordene Bauer, der das Rechnen gelernthatte, Verständnis für Molkerei-, Maschinen-, An- und Verkaufs-, Darlehnsgenossen-schasten, sür Güterzusammenlegung und gemeinsame Meliorationen bekam, daß das zurOrtsgemeinde gewordene Dorf auch die modernen Aufgaben des Wege-, Schulz Armen-wesens und Ahnliches übernehmen konnte.

Der psychologische Umbildungsprozeß von dem alten genossenschaftlichen, ohneErwerbstrieb wirtschaftenden, dann der Grundherrschaft unterworfenen, von ihr vielfachgedrückten und dadurch stumpf gewordenen Bauern zum schlauen Egoisten und dann zumrechnenden Kleinunternehmer, zum freien Grundbesitzer der neuen Zeit und nun wieder

Schmoller, Grundriß der Vollswirtschaftslehre. I. 19