Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Würdigung der Grundherrschaft; ihre Auslösung,

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gewährten Schutzes, der unzweifelhaften Überlegenheit folgen; auf der anderen Seitekräftigstes Selbstgefühl, Glauben an den eigenen Herrscherberuf, aber auch menschlicheRücksicht, Anerkennung des ärnisten Grundholden als Glied der sogenanntentirmilm",Schutz in Not, Beistand im Unglück; auch der gedrückte Hintersasse hat seine Kate, seinAckerland, sein Familienleben, seine rechtlich fixierte Stelle in dem gründ- und guts-hcrrschaftlichen Verbände.

Gewiß war dabei die Organisation eine rohe und eine enge, stets mit einergewissen Härte für die Untergebenen verbunden; die herrschaftliche Spitze vertrat, washeute Staat, Provinz, Kreis, Gemeinde, Kirche und Schule, Armee, Gericht, Polizei,Unternehmung, Arbeitgeber, Armenhaus, Unterstützungsgenossenschaft als getrennte Or-gane verfolgen. Viele, vielleicht die meisten Individuen wurden in engstem Kreise fürdie herrschaftlichen Zwecke gebraucht, eine Anzahl verbraucht; höhere technische undgeistige Kultur war so nur für die an der Spitze Stehenden möglich. Aber immer wardie Grundherrschaft und die Gutsherrschast für Millionen und Milliarden einfacherMenschen eine in gewisser Beziehung erziehende und sie befriedigende sociale Lebenssorm,ein Ring in der Kette zu größeren und vollendeteren gesellschaftlichen Formen, in mancherBeziehung teilweise vollkommener als ein Teil unserer heutigen Großuntcrnchmungenmit ihren freien, aber proletarischen Arbeitern.

Die sich vom 16.19. Jahrhundert ausbildende Gutsherrschaft hat ihre unterenGlieder noch stärker gedrückt als die ältere Grundherrschaft, weil sie die Eigenwirtschaftder Leute beschnitt, dieselbe mehr und mehr zu einer gesteigerten Marktproduktion ver-wendete; freilich blieben stets gewisse Schranken des Rechtes und des Herkommens, zudenen dann die neuen der fürstlichen Gewalt kamen; diese wollte im hörigen Bauernden Soldaten, den Steuerzahler, den Unterthan schützen. Auch die Gutsherrfchaft wurdenicht reine Unternehmung, sondern blieb ein Mittelding zwischen ihr und patriarchalischerLokalverwaltung. Das hinderte aber nicht, daß die Mißstimmung und gegenseitigeErbitterung zwischen Gutsherrschaft und halbfreien Bauern von 17001800 so wuchs,daß sie auch die vorhandenen technisch-wirtschaftlichen Fortschritte der Gutswirtschaftenso hemmte, daß die Auflösung dieses Verhältnisses von 17891860 in ganz Europa zu der wichtigsten volkswirtschaftlichen Resormfrage wurde.

Seit dem 13., noch mehr seit dem 15. Jahrhundert hatte an begünstigten Stellendieser Auflösungsprozeß begonnen; in den meisten Staaten ist er erst durch großestaatliche Reformmaßregeln 17501870 durchgeführt worden: das Eigentum und diePersonen wurden srci, Gutsbesitzer und Bauern mußten lernen, mit freiem Gesinde undsreien Arbeitern zu wirtschaften, sich im freien Getriebe der Volkswirtschaft zu Groß-und Kleinunternehmern umzubilden. Der ältere agrarische Verfassungszustand war seitJahrhunderten um so schlimmer geworden, je mehr die Geldwirtschaft vordrang, diepatriarchalischen Gefühle schwanden, der individualistische Erwerbstricb bei Gutsherrenund Hintersassen zunahm, die vor Jahrhunderten ausgebildeten Rechtsformen starr undunbildsam geworden, sür die intensivere Landwirtschaft, für die Marktproduktion undden neuen Verkehr sich nicht mehr eigneten; der sociale Druck hatte für die unterenKlassen außerordentlich zugenommen, ohne den oberen entsprechende Vorteile zu gewähren.Freilich klammerte sich die ländliche Aristokratie noch immer an ihre alten Vorrechtean, obwohl sie längst den Kriegsdienst und die Lokalverwaltung nicht mehr besorgte,ihre social-patriarchalischen Pflichten nicht mehr wie früher erfüllte, weil sie vom Geistedes Erwerbstriebes ergriffen war.

105. Die ältere Stadtwirtschaft. Die Wirtschaft des Dorfes ruhte aufeiner genossenschaftlichen, die der Grundherrschaft auf einer herrschaftlichen Gebietsorgani-sation, beide hatten es zu gemeinsamen Wirtschaftseinrichtungen, aber nicht zu einerüber den Einzelwirtschaften stehenden selbständigen, aktiv führenden Korporationswirtschastgebracht. Das gelang nun der komplizierteren Stadtwirtschaft.

Die Entstehung der Städte im Altertume und Mittelalter haben wir im vorigenKapitel (S. 257 u. 263) erörtert. Hier haben wir uns auf die Ausbildung der Stadt-Wirtschaft in der zweitgenannten Epoche zu beschränken. Man wird an dem Ausbildungs-