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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
Prozesse der Einrichtungen und Veranstaltungen, die wir unter diesem Begriffe zusammen-fassen, dreierlei unterscheiden können: 1. die Markt- und Verkehrscrscheinungen und derenOrganisation, wie sie zwischen der Stadt und ihrer ländlichen und weiteren Umgebungsich ausbilden, einerlei ob beide ein politisches Gemeinwesen ausmachen, unter derselbenAdministration stehen oder nicht, die Stadtgebietswirtschaft oder Stadt-wirtschaft im weiteren Sinne, 2. die gesamte wirtschaftliche Organisation der Stadtan sich aus dem geographischen Boden der Stadtmarkung und auf dem rechtlichen derstädtischen Korporations- und Berfassungsbilduug, die Stadtwirtschaft im engerenSinne, und 3. innerhalb dieses gesellschaftlichen Körpers den Stadthaushalt, diewirtschaftlich-finanzielle Seite des Stadtregiments. Ist dieser dritte, engste Begriff derStadtwirtschaft das, was uns hier am meisten interessiert, so ist er doch ohne einenBlick auf die beiden anderen auch nicht verständlich.
Die Stadt erwächst lokal auf einer meist die des Dorfes wesentlich übertreffendenGemarkung. Die rasch wachsende, in den Stadtmauern eingeschlossene Einwohnerschafterhält durch gerichtliche und administrative Einrichtungen des Stadtherrn, durch Aus-bildung ihrer älteren genossenschaftlichen Gemeindeverfassung, durch das engere Zusammcn-wohnen und die lebendigen neuen gemeinsamen Wirtschaftsinteresscn des Marktes, derGewerbe und des Handels den Charakter einer komplizierten, aber doch sehr eng ver-bundenen Genossenschaft. Aus einer oder mehreren Bauerschasten, einer oder mehrerenbischöflichen, königlichen oder klösterlichen Grundherrschasten, aus zugewanderten Kauf-leuten und Handwerkern von Weiterher, aus Ackerbauern und Tagelöhnern aus derUmgegend wurde bald die einheitliche Bürgerschaft, die auf engem Raume unter dem-selben Stadtherrn, unter demselben Stadtrechte, später unter dem aus ihrer Mittehervorgehenden Ausschusse, dem Stadtrate, in ihrer mäßigen Größe, in ihrer Ab-geschlossenheit, in ihrem Lokalegoismus, aber auch mit ihrem sehr starken Lokal-patriotismus von einheitlichen Gefühlen, von unschwer zu erkennenden städtischenGesamtintcressen beherrscht ist.
Der Rat führte den Kampf um die Abschüttelung der Vormundschaft des Bischofs,des Stadtherrn, ihrer Ministerialen, um die Beseitigung ihrer gruudherrlichen undterritorialfürstlichen Tendenzen; er stellte die Einheit der verschiedenen Genossenschaftenund Gruppen, der freien und unfreien Elemente in der Stadt her. Er nahm demStadtherrn und seinen Beamten die Thätigkeit für Markt und Münze, für gewerblicheHebung, für Handelseinrichtungen aus der Hand und reinigte die städtische Verwaltungvon den fiskalischen, fürstlichen und sonstigen Nebenzwecken und Mißbräuchen, welche dieselbständige wirtschaftliche Blüte der Stadt hinderten. Der Rat wußte über die Stadthinaus durch Meilenrccht, Straßenzwang, Verbot des Landhandwerkes, durch Abmachungenmit den umliegenden Grundherren und Dörfern über Marktbesuch die Stadt zum wirt-schaftlichen Centrum eines Gebietes zu machen. Diese wirtschaftliche Politik macht ihntrotz aller Kämpfe zwischen Patriciat und Zünften, Groß- und Kleinbürgern zum un-bedingten Herrn in der Stadt, zum Repräsentanten der Bürgerschaft und des Stadt-gebietes, giebt der Stadt gegen König und Fürsten die durch Kämpfe aller Art, durchFriedensschlüsse und teuere Privilegien erstrittene „Autonomie". Durch ihn erhält dieStadt die handlungsfähige Spitze, welche dem Dorfe gefehlt hatte, welche die Genossen-schaft nur um den Preis der Unfreiheit erhalten hatte; seine Thätigkeit erhebt die Stadtzur öffentlich-rechtlichen Korporation, welche im Stadtsiegel das Symbol ihrer rechtlichenPersönlichkeit, in der Stadtkasse den Ausdruck des selbständigen Korporationshaushaltcsbekommt.
Im Stadtrate sitzen die Spitzen des städtischen Patriciats, die ersten Kauf- undGeschäftsleute, bald auch die angesehensten Zunftmeister; die persönliche Verknüpfungihrer Geschäftsinteressen und Geschäftskenntnisse und ihrer politisch-administrativenSchulung mit ihrem starken Stadtpatriotismus und ihrer vielfach vorhandenen Ehren-haftigkeit ist die psychologische Grundlage der Blüte der italienischen, deutschen, fran-zösischen, niederländischen großen Städte vom 12,-16. Jahrhundert. In Venedigund Genua, in Köln und Lübeck ist das so wie im Amsterdam des 17. Jahrhunderts.