Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

Wie das Stadtgebiet eine Insel besseren Rechtes, so ist die Bürgerschaft eineprivilegierte, enggeschlossene, mit dem Stadtgebiete und den Stadtintcressen verwachseneGenossenschaft von Voll- und Halbbürgern, die ein gemeinsames Vermögen hat, sich ingewissem Sinne als Erwerbsgesellschast sühlt, durch ihre Organe, hauptsächlich durchden Rat, die mannigfachsten Einrichtungen im wirtschaftlichen Gefamtinteresse der Stadtschafft. Blicken wir auf sie noch einen Moment, und konstatieren wir damit zugleich dieAusbildung der Stadtwirtschaft im obigen weiteren und engeren Sinne.

Das wirtschaftliche Gedeihen der Stadt hängt von einer gewissen Herrschaft überdas umgebende Land und von zahlreichen speciellen Abmachungen über Absatz undHandel in der weiteren Umgebung ab. Nicht die Salzjunker in Lüneburg , nicht dieBrauer Hamburgs, nicht die Handwerksmeister in allen Städten schaffen den nötigenAbsatz, sondern stets ist es ganz oder teilweise der Rat, der, wie der Ausschuß einesgroßen Stadtkartells, für die Absatzintcressen bemüht erscheint. Freilich leben zumal inden kleinen Städten noch lange die meisten Bürger von ihrer Ackerwirtschaft, habennicht viel zu verkaufen, auch nicht so sehr viel einzukaufen. Aber das ändert sich ebenin dem Maße, wie die Stadt mehr wird als ein Dorf. Der Jahrmarkt, auf demfremde Hausierer und Händler, städtische Handwerker und Krämer verkaufen, wird zumWocheumarkte, wo der Bauer der Umgegend Getreide, Vieh, Hühner und Eier verkauft,sein Bier, sein Tuch, seine Werkzeuge einkauft. So entsteht die Stadtgebietswirtschaft,die mit einem Netze enger wirtschaftspolitischer Maschen die nächste ländliche Umgebungüberzieht und beherrscht, mit ihren weiteren handelspolitischen Maßnahmen, wenn esgut geht, auf die Umgebung bis zu 10 und 50 Meilen sich ausdehnt.

Der Rat erwirbt das Münzrccht, sucht ein leidliches Geldwesen zu schaffen, dieStadt zum Mittelpunkte einer größeren einheitlichen Münze zu macheu, sie damit zufördern, aus der Naturalwirtschaft herauszuheben, ihre Überlegenheit über die Umgebungzu steigern. Er ordnet den Wochenmarkt, stellt eine öffentliche Wage auf, Marktbeamtean, erläßt eine kluge Wochenmarkts- und Fürkaufsgesetzgebung. Der örtliche Verkehr,der sich zwischen Bauer und Bürger ergiebt, soll ohne Zwischenhand auf dem Marktesich abspielen, der Bauer soll nicht vor den Thoren an Fremde, an Händler, sondernallein oder in erster Linie auf dem Wocheumarkte an den Bürger verkaufen; oft ist demLandmanne verboten, seine Ware anders wohin als in die nächste Stadt zu bringen;das Handwerk hatte seinen goldenen Boden an diesem sicheren Absatz ; ebenso die städtischeBraunahrung, der städtische Kaufmann; ihre Kundschaft war ihnen gesichert. Die Stadt-wirtschaft macht aus der tauschlosen Eigenproduktion die Produktion für persönlichbekannte Kunden. Für den Kaufmann werden Kaufhäuser und Markthallen gebaut.Der Marktzoll wird für die Bürger vielfach aufgehoben, für die Nichtbürger beibehalten.Die Pflege des Jahrmarktes soll Gäste von weiter her locken. Durch Straßen- undStapelrecht zwingt man den Verkehr in die Stadt hinein, durch die komplizierte Ord-nung des Gast- und Fremdenrechtes läßt man von fremder Konkurrenz gerade so viel zu,wie ersprießlich ist, schließt aber den fremden Kaufmann, außer während des Jahrmarktes,vom Detailverkaufe aus, zwingt ihn, an den Stadtbürger zu verkaufen, damit dieser stetsden lokalen Absatz, die Vermittelung zwischen Ost und West, Süd und Nord behalte.Jeden Moment verbietet man je nach den Stadtinteressen die Aus- und Einfuhr dieserund jener Waren, stets die Edelmetallausfuhr, oft für Monate allen Verkehr mit dieseroder jener Stadt. Die ganze Zunftverfassung war ciue Konkurrenzregulierung im In-teresse der örtlichen Gewerbetreibenden, des lokalen Marktes; sie hatte günstige Folgen,wo sie vom Rate im Gesamtintercsse der Stadt geleitet und je nach den wechselndenVerhältnissen umgebildet wurde. Wenn es im Interesse der maßgebenden Handels- undgewerblichen Kreise nötig schien, zerstörte man eine ausblühende Vorstadt, die den Bürgerndas Brotvor dem Munde wegzunehmen" drohte, wie man mit benachbarten Kon-kurrenzorten Händel anfing, sie belagerte, womöglich aus Handelsneid zerstörte.

All' diese energische Stadtwirtschaftspolitik war nicht möglich ohne erheblichewirtschaftliche Mittel in den Händen des Stadtrates; sehen wir, woher sie stammten,wie sie gesteigert wurden, wozu sie dienten.