320
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
mit abhängt. Notstandsarbcitcn im Winter können große Städte viel besser in dieHand nehmen als der Staat. Wir kommen auf das Armenwesen nnten zurück. Fürdie Versorgung der Irren und Blinden, für den Bau der Armen-, der Kranken-, derWaisenhäuser hat mau neuerdings meist große Kommunalverbände geschaffen, weil dieeinzelne Gemeinde zu klein, zu arm ist, solche Anstalten in zu kleinem Maßstabe anlegenmüßte. Teilweise hat man auch die Feuer-, Hagel-, die Viehversicherung Gemeindenoder größeren Kommunalkörpcrn in die Hand gegeben. Die Krankenversicherung, wiesie neuerdings in vielen Ländern gesetzlich erzwungen wurde, liegt teils iu Gemeinde-Händen, teils in den Händen lokaler Kassen, die von der Gemeinde und dein Staatekontrolliert werden. Auch die Kreditorganisationen für die ärmeren Klassen, die Spar-kassen, die Pfandleihanstalten, da und dort auch Banken und Psandbriefinstitute sindvielfach mit Erfolg in Gemeindehändcn.
An einzelnen Punkten hat man die Leistungen der Gemeinde teils heute schonunentgeltlich gemacht, teils die Unentgeltlichkeit verlangt: man hat da und dort schonfreien Unterricht in der Volksschule gewährt, hauptsächlich im Gesamtbildungsinteresseder Nation; diskutierte Fragen sind die Unentgeltlichkeit der Lehrmittel, des warmenFrühstücks und der Bäder sür die Schulkinder, dann die des Ärztedienstes und derArzneimittel, der Beerdigung für alle; serner die der Rechtsbelehrung in besonderenBureaus, des Arbeitsnachweises. Es handelt sich dabei um kleine sociale Hülfen für dieÄrmeren, um eine Bedürfnisbefriedigung, welche erwünscht ist und doch unterbleibtoder sehr schwer drückt, sobald direkte Bezahlung gefordert wird. Immer werden solch'unbezahlte Gemeindedienste nicht sehr weit gehen dürfen, wenn sie nicht die Selbst-thätigkeit und Selbstverantwortung lahmen sollen.
Wo die Gemeinde, wie jetzt in rasch zunehmender Weise in England und sonst,Elektricitäts-, Wasser-, Gaswerke, Pferdebahnen in eigener Regie unterhält, wo sie, wievereinzelt geschieht, auf Gcmeindcrechnung Bäckerei, Milch- und Kohlcnhandel, Lager-häuser, Apotheken, Volksküchen betreibt, Wohnungen baut, große vorstädtifche Land-strecken zum Zwecke der Beherrschung des Baugeschäftes kauft, da läßt sie sich mindestensdie Kosten ersetzen und muß das, weil hier der Vorteil für die Benutzer klar und einfachzu berechnen ist, eine Unterhaltung aus Steuermitteln ungerecht wäre, kommunistischeBegehrlichkeit erzeugte, Fleiß und Sparsamkeit vernichtete. Die Ursache, daß die Ge-meinde auf den erstgenannten Gebieten vordringt, ist einfach; sie bedient alle gerechter;sie sucht nicht Wucher- und Monopolgewinne zu machen; sie arbeitet durch centralisiertenGroßbetrieb billiger als eine Anzahl konkurrierender Werke; es handelt sich meist umUnternehmungen, die auch beim Aktienbetrieb des schwerfälligen Apparates zahlreicherBeamten bedürfen, deren Eigenintercsse teilweise durch Tantiemen belebt werden kann.Den an zweiter Stelle genannten Zwecken werden sich die Gemeinden nur ausnahms-weise, wenn besondere Not vorliegt, zuwenden.
l>) Die Zwecke und wirtschaftlichen Anstalten, die in Staatshänden ruhen,sind teils die alten der Macht-, Rechts- und Friedensorganisation mit dem baulichenund persönlichen Apparat, welcher dazu gehört, teils die neueren der Kultur- undWohlfahrtsförderung.
Freilich auch die ersteren wurden nicht immer von den Regierungen auf sichgenommen: erst langsam erwuchs aus Blutrache und Fehde das Gericht, aus dem ört-lichen das staatliche, aus dem vom Kläger bezahlten der staatlich besoldete Richter; manhat von einer Verstaatlichung des Gerichtswesens in Preußen gesprochen, die von derSchaffung des Kammergerichtes bis 1850 gedauert habe. Der Schutz nach außen warlange nur Sache des Fürsten , da und dort dann solche von privaten Söldnerbanden,die jedem dienten, der sie bezahlte. Die Entstehung der heutigen Heere, 1650—1870,hat man auch als Verstaatlichung des Kriegshandwerkes bezeichnet. Der Schutz nachaußen durch Armee und Flotte, nach innen durch Justiz und Polizei kommt so sehr derGesamtheit und all' ihrem Leben zu Gute, daß die Kosten durch Steuern aufgebrachtwerden müssen; und unter denselben Gesichtspunkten stehen der Finanzdienst, das meistestaatliche Bauwesen, die Festungen, die Ordnung der Flußläuse und Ähnliches.