Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
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Der Gegensatz von privater nnd öffentlicher Wirtschaft.

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Privatwirtschaft, obwohl sie principiell und im ganzen hiefür weniger taugt, zurückgeben.Die geschichtliche Entwickelung wird so in einem steten Vordringen der öffentlichen An-stalten innerhalb des für sie passenden Gebietes, aber auch in einem häufigen Zurück-weichen verlaufen. Aber stets wird der Privatwirtschaft ihr eigentliches Gebiet bleiben.Und stets wird die Schwankung zwischen Vordringen und Zurückweichen dadurch kom-plizierter werden, daß die Staats- und die Unternehmerthätigkeit, ihre Formen undGepflogenheiten sehr verschieden sich gestalten können; die große Unternehmung hat mitähnlichen Schwierigkeiten wie Staat und Gemeinde zu kämpfen; sie kann aber auch dieVorzüge dieser sich aneignen, kann durch weitsichtige, gemeinnützige Leitung, durch staat-liche Kontrolle, durch Abgabe eines Teiles ihrer Gewinne an Staat und Gemeinde sichdiesen nähern; auch die staatliche Anstalt kann die Einrichtungen der Privatunternehmungsich aneignen; es können gemischte Formen der Organisation sich bilden.

Sehen wir das einzelne in Staat und Gemeinde noch etwas näher an.

g.) Die heutige Gemeinde hat ein viel dichteres Wohnen und durch diemoderne Technik eine unendlich kompliziertere, nur von wenigen Sachverständigen erkannteEinwirkung der Nachbarn aufeinander. Der Zustand der Aborte und Duugstätten, desTrinkwassers, die Beseitigung der Fäkalien, die mögliche Wirkung von Dampf undElektricität, von Rauch und Lärm, von Feuers- und Explosionsgefahr auf die Nachbarn,das Zusammenwohnen von 5 -40 statt von 12 Familien auf einem Grundstücke, dieOrdnung der Wege, der Platzanlagen, der Friedhöfe, die Beleuchtung der Märkte undStraßen, die Verknüpfung aller Häuser und Straßen durch ober- und unterirdischeLeitungen aller Art hat einen technisch-wirtschaftlichen Zustand geschaffen, wobei nureinheitliche Ordnungen, einheitliche Anstalten die einschlägigen Bedürfnisse befriedigenkönnen. Nun kann gewiß auch heute noch ausnahmsweise ohne zu große Mißständedie Wasserleitung, die Gasanstalt, das Elektricitätswerk, das Absuhrweseu, das Schlacht-haus, die Markthalle in Privat-, Vereins- oder Aktienhänden liegen; aber das Monopol,das entsteht, muß dann sehr streng in Leistungen und Preisen kontrolliert, es muß durchAbgabe eines Teiles des Monopolgewinnes an die Gemeinde korrigiert werden; eserzeugt sonst nur zu leicht übergroße Gewinne für die Inhaber, schlechte Bedienungdes Publikums. Die Übernahme auf die Gemeinde ist oft mit etwas größeren Kosten,meist aber auch mit besserer Behandlung der Arbeiter und Beamten, mit besserer Ver-sorgung aller Bürger verbunden.

Die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse, die der Erziehung der Jugend hatsrüh zu gesellschaftlichen Organisationen geführt; Kirche und Gemeinde traten ein; es istklar, daß die Nachbarskinder billiger und besser durch einen gemeinsamen Lehrer imgemeinsamen Schulhause unterrichtet werden, daß ohne diese Einrichtung nur die Reichstensich einen Lehrer halten können. Heute kommen dazu Fortbildungs-, Ackerbau-, Gewerbe-schulen, Bibliotheken, Theater, Musik-, Turn- und Festhallen, Spielplätze und Parks; auchDerartiges kann in Privat- oder Vereinshänden sein; am besten aber sorgt doch wohldie Gemeinde dafür, sofern sie richtig organisiert, nicht von einer Clique beherrscht ist.Man hat mit Recht heute oft schon gefragt, ob nicht die allgemeinen Vergnügungenund ihre Lokale, die Wirtshäuser, Theater, Musikaufführungcn besser unter Gemeinde-kontrolle oder -Verwaltung stünden; der private Erwerbstrieb wenigstens hat hier vielfachzur Großziehung von Laster und Mißbrauch geführt; er macht die größten Wucher-gewinne, wenn er dem Leichtsinne des Augenblickes dient. Das Verlangen der Muni-cipalisierung des Schankwesens wurde neulich von einem Gemeinderate Manchestersaufgestellt.

Die Unterstützung und Erhaltung Kranker, Bedürftiger, Verunglückter war ur-sprünglich Sache der Gentilverbände, später der Großfamilien und Grundherrschaften,der Dorf-, Zunft- und anderen Genossenschaften, aushülfsweise auch der Kirche gewesen;als diese Organisationen versagten, sich auflösten, zahlreiche Bettler entstanden, legte derStaat der Gemeinde als solcher die Pflicht der Armenunterftützung auf, und dieserschien allerwärts um so natürlicher, als der Wohlstand, die Gesittung und dieArbeitsgelegenheit am Orte von der guten oder schlechten Gemeindeverwaltung wesentlich