Individualität und Gesamtintcreffc, Reform und Revolution in der Eigcntumsordnung. 391
die ganze Gesellschaftsverfassung beherrschende Einrichtung wie das Eigentum müsse aufeinen einzigen Gedanken sich historisch oder begrifflich zurückführen lassen, Sie über-sehen, daß das Wesen des Eigentums sich nur erschöpft in den gesamten vielgestaltigensocialen und wirtschaftlichen Institutionen, in den gesamten Beziehungen zwischenIndividuum und Staat, in den großen historischen Veränderungen, welche die daraufbezüglichen Einrichtungen durchgemacht haben und immer wieder durchmachen.
Das private und das öffentliche Eigentum sind entstanden und gewachsen in demMaße, wie das Individuum und die gesellschaftlichen Organe sich ausbildeten. DerSchutz des nach den Anschauungen der Zeit wohlerworbenen Eigentums wurde die Vor-aussetzung des Friedens in der Gesellschaft, der höheren Gesittung, der komplizierterenauf Arbeitsteilung und Geldverkehr beruhenden Verfassung. Gewiß konnten die Gerichteund eine stets unvollkommen bleibende Gesetzgebung nicht jeden unrechten Erwerbhindern; jeder verjährte Besitz mußte als unangreifbar hingestellt werden, sollte nichtein Rückfall in barbarische Roheit eintreten. So konnten immer wieder zeitweiseungesunde Eigentumsverhältnisse entstehen; und niemals ist auch eine an sich gesundeEigentumsverteilung von allen als solche gleichmäßig anerkannt, worden. Wo großeVeränderungen der Technik, der gesellschaftlichen Organisation einzelne oder ganze Klassenemporhoben, andere herabdrückten, entstand immer wieder die Frage, ist das Resultatder veränderten Eigentumsverteilung ein gutes, ein gerechtes? Wo ungerechte Privilegienund Vorrechte sich zu lange hielten, blieb auch der Sturm der Revolution nicht ausund suchte kühn und plötzlich in das bestehende Eigentum einzugreisen und zu bessern.Meist nicht mit gutem Erfolg für die Bedrückten, häufig nur zu Gunsten weniger.Jedenfalls nur in ganz rohen und einfachen Zuständen konnten Neuverteilungen desBodens z. B. denen zum Segen gereichen, die so ausgestattet wurden. Ost wurdendurch gewaltsame Ausbrüche, durch Beraubungen der Besitzenden, durch Schulderlasseund Ähnliches die Zustände schlimmer als vorher, wurde durch sie die Kultur desbetreffenden Volkes begraben.
Damit soll nicht behauptet werden, die Widersprüche zwischen Ideal und harterWirklichkeit ließen sich immer friedlich lösen. Auch die Eigentumsordnung kommtzeitweise an Punkte, wo die Friedensdämme brechen, und für die veränderten Strömungenneue Dämme der Ordnung im Sturm der Revolution gebaut werden müssen. Aberauch in solchen Stürmen wird der Neubau nur gelingen, wenn ein genialer Diktatorden entfesselten Gewalten Halt gebietet, die neuen Eigentumslinien unter Schonung desBestehenden zieht. Besser wird die Reform meist durchgeführt, wenn eine feste monarchischeGewalt sie in die Hand nimmt, dabei die Pole alles gesellschaftlichen Lebens, Einzel-uud Gesamtinteressen, gleichmäßig und als das wichtigste Ziel das im Auge behält,daß nicht sowohl die plötzliche Besserung, als die künstig gerechtere Neuordnung derEigentumsverteilung anzustreben sei. Keine irdische Gewalt kann jemals direkt eineganz gerechte Verteilung herbeiführen, sie erhalten, sie immer von neuem herbeiführen.Nicht die direkten, sondern die indirekten Wege führen, wie so oft, auch hier zum Ziele.Die Rechtsordnung muß versittlicht, die Zugänge zum Eigentum, die rechtlich zulässigenErwerbsarten müssen so geordnet werden, daß daraus eine bessere Eigentumsverteilungnach und nach von selbst entsteht. Nicht im Umsturz des bestehenden Rechtes, sondernin der praktischen, aus das Mögliche gerichteten, an die besseren Triebe der Menschen,an die bessere Sitte appellierenden, von großen Idealen geleiteten Reformarbeit imeinzelnen liegt das Ziel. Alles vorhandene Eigentum ist dabei heilig zu halten.
6. Die gesellschaftliche Klassenbildung.
Allgemeines: Ferguson, Versuch über die Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft. 1763, —Beusen, Die Proletarier. 1847. — A. Widmann, Die Gesetze der socialen Bewegung. 1851. —Rieht, Die bürgerliche Gesellschaft, 1851 ff. — Mundt, Geschichte der Gesellschaft. 1856. -v. Stein, Gescllschastslehre. 1856. — Roßbach, Geschichte der Gesellschaft. 8 Bde. 1868—1875.—H. Spencer , Principien der Sociologie. 4 Bde. Teutsch 1877 ff. — Schäffle, Bau und Leben