Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

Schwierigkeiten. Wie viel von dem Ackerwert hat die Arbeit des Feldmessers, deKHypothekenrichters, des Gutsbesitzers, des Tagelöhners, wie viel von dem fertigenMaschinenwert hat der Bergmann, der Eisenproduzent, der Maschinenfabrikant, derMonteur, der Gießer und der Schmied geschaffen? Der ärmste Arbeiter, wie derMillionär ist heute zu Neunzehntcl von Eigentum umgeben, das er nicht geschaffen.Außerdem aber, soll die Waise und die Witwe nicht das Eigentum des verstorbenenVaters oder Mannes erhalten, weil sie es nicht erarbeitet? Hat eine wohlthätigeStiftung, hat eine Gemeinde ihr Eigentum auf Grund von Arbeit? Kurz, wir kommenmit dieser Theorie, so Richtiges sie in ihrem Kern enthält, praktisch nicht weit, so wenigwie mit der in die Reihe der individualistischen Theorien gehörenden Fiktion der Natur-rechtslehrer (Hugo Grotius ), die Menschen seien durch freien Vertrag der Individuen auseinem ursprünglichen Zustande der allgemeinen Gütergemeinschaft in eine solche desgeteilten individuellen Eigentums übergetreten.

Alle diese Theorien denken ausschließlich an das Privateigentum, sie sind gänzlichunhistorisch, aber sie greifen aus den Thatsachen der Geschichte und des Seelenlebensdoch die wichtigsten heraus, die in der Ausbildung des privaten Eigentums eine Rollegespielt. Sie haben darin recht, daß bei höherer Kultur, bei zunehmender Individuali-sierung der Menschen die private Eigentumssphäre eine steigende Rolle spielt, sie berührensich teilweise in ihren Idealen der Verteilung mit den entgegengesetzten Theorien, dieeine planvolle Ordnung des Eigentums von oben verlangen. Die individualistischeGerechtigkeit, die nie allein herrschen kann, die aber einen steigenden Einfluß erlangt,fordert vom Standpunkt der natürlichen und der Arbeitstheorie, daß jedes vollberechtigte,selbständige Individuum einen bestimmten auskömmlichen Anteil am Eigentum erhalte;sie lehrt, daß eine Eigentumsordnung und -Verteilung, welche den Arbeitsleistungen,ja überhaupt den sittlich und social in Betracht kommenden Eigenschaften und Leistungender Familien und Individuen im großen und ganzen entspreche, welche versuche, sichsolchem Ideal zu nähern, die richtige sei. Aber alles Recht arbeitet mit durchschnitt-lichen Maßstäben und groben Regeln, kann deshalb nie alle Ungerechtigkeit und-Zufälligkeit der Eigentumsverteilung beseitigen.

Die entgegengesetzten centralistischen Eigentumsth eorien stehen auf demBoden, der schon in der ältesten Sprachbildung den Besitz als ein Geschenk der Götter(äivitme) bezeichnete, der das Grundeigentum als ein von den Priestern verwaltetesund verteiltes Eigentum der Gottheit auffaßte. Von Plato bis zu den heutigenSocialisten reicht die Kette der Denker, die das Gemeinsame und Zusammenhängendein der Gesellschaft im Auge haben und alles von den einzelnen Individuen nicht direktGeschaffene der Gesamtheit und ihren Organen vindizieren. Von den neueren Socialistenwerden alle schlechten Eigenschaften der Menschen, Habsucht, Gewinnsucht, Verbrechen,unrechtmäßige Abhängigkeit eines Teiles der Bevölkerung vom anderen auf das individuelleEigentum zurückgeführt.

Die sogenannte Legaltheorie betont ausschließlich das Formale: alles Eigen-tum ist Folge des Gewohnheitsrechtes und des Gesetzes. Zu ihr bekennen sich Hobbes und Montesquieu, Bentham und Lassalle, neuerdings A. Wagner, also Geister ausden verschiedensten politischen Lagern. Die Theorie drückt den Gedanken richtig aus,daß das Eigentum, wie alles Recht, der staatlichen Anerkennung bedürfe, unterstaatlicher Oberhoheit stehe, vom Staate mit Pflichten, wie ein Amt sie erteile, belegtwerden könne; aber sie übersieht, daß die Anfänge der Eigentumsbildung älter sindals jede eigentliche Staatsgewalt, und sie giebt sür die Frage, ob es ein Privateigentumund wie weit es ein solches geben soll, gar keinen Anhalt, weil sie eben rein formali-stische Theorie ist. Von socialistischer und staatssocialistischer Seite ist sie neuerdingsbevorzugt worden, weil sie die Konsequenz nahe legt, daß wenn das Eigentum nurdurch Gesetz entstanden, es durch Gesetz auch jederzeit aufgehoben oder beschränktwerden könne.

Alle diese verschiedenen Theorien enthalten so Elemente der Wahrheit, keine enthältdie volle ganze Wahrheit. Alle gehen von dem falschen Glauben aus, eine so komplizierte,.