Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
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Art, Zweck, Nerfassiuig der Genossenschaften.

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doch schon so einsichtig und geschäftsgeschult, daß sie begriffen, ihr Unternehmen könnenur aus dem Boden modernen Geld- und Kreditverkehrs, kausmännischer Buchführungund Gewinnberechnung, solider Barzahlung, unter dem selbst aufgelegten Joch desSparzwanges gedeihen.

Die Mehrzahl aller Genossenschaften hat heute noch nicht mehr als 30 bis300 Mitglieder, die an einem Orte oder in der Nachbarschaft wohnen, sich in dieFenster, in die Taschen, in die Herzen sehen. Sie nehmen nur auf, wer für sie Paßt;ihr Verein erbt gleichsam den gemeinnützigen Geist der alten genossenschaftlichen Gemeinde.Wo aber die Mitglieder auf 1000, ja bis 20 000 steigen, die in großen Städten oderverschiedenen Orten wohnen, da tritt die Solidarhast in Widerspruch zu den vorhandenensittlich-psychologischen Voraussetzungen. Geschäftlich war die Solidarhast für den Konsum-verein nie so nötig wie für die Kreditgenossenschaft; stets waren die Ärmeren für dieSolidarhast, die Reicheren für ihre Beschränkung. In Deutschland setzte Schulze durch,daß bis 1889 keine Genossenschaft ohne Solidarhast in das amtliche Gcnossenschaftsrcgistcreingetragen wurde. Dann ließ man auch bei uns, wie vorher schon in anderen Ländern,solche mit beschränkter Haftpflicht zu, um das Genossenschaftswesen auf weitere Kreise, aufetwas höhere Schichten der Gesellschaft auszudehnen, um Genossenschaften von Genossen-schaften als zusammenfassende Organe möglich zu machen. Es hat sich bewährt. Aberdie Blüte der Genossenschaft liegt noch heute da, wo man an der Solidarhast festhält;die Mehrzahl der deutschen Genossenschaften hat sie heute noch.

Aus der Mitgliederzahl, ihrem Charakter und der Solidarhast ergiebt sich auchdie Verfassung und Verwaltung der Genossenschaft. Das beschließende Organist auch hier die Generalversammlung; aber sie tritt herkömmlich öfter zusammen,hat viel lebendigere Interessen und dadurch größeren Einfluß als in der Aktiengesellschaft.Schulze suchte auf jede Weise ihre Bedeutung zu erhöhen. Wo unbeschränkte Hastpflicht ist,darf jeder Genosse nur einen Anteil haben; und jeder verfügt, ob beschränkte oder un-beschränkte Haftpflicht gilt, ob im ersteren Falle einer zehn, der andere einen Anteil habe,über gleiches Stimmrecht in der Generalversammlung. Nicht das Kapital und seine Größesoll herrschen, sondern die Personen nach dem Gewicht ihres Charakters und der Güte ihrerGründe. Die Kapitalanteile sind ohnedies meist klein, oft nur 210 Mark, neuerdingsfreilich auch bis 100, 200, ja 500 Mark. Freilich konnte sich das Gewicht der General-versammlung nicht gleichmäßig erhalten. Je größer sie wird, desto unfähiger zeigt siesich auch hier. Je bedeutsamer die Geschäfte werden, desto einflußreicher wird derVorstand. Zwei oder drei Genossen führen das Amt des Vorstandes, fünf bis siebendas eines Aufsichtsrates; sie sind in der kleinen Genossenschaft meist noch unbezahlt; siehaften als Mitglieder solidarisch. Auch die bezahlten Rechner und sonstigenBeamten läßt man Mitglieder werden, um sie haften zu lassen. Über die Frage,wie weit man ehrenamtliche, unentgeltliche Dienste, inwieweit man bezahlte, eventuellmit Tantiemen gelohnte vorziehen soll, wird vielfach gestritten; ebenfo über die Artder Wahl, die Amtsdauer. Die Aufgabe ist, die pflichttreue genossenschaftliche Opfer-bereitschaft und Fähigkeit der besten und intelligentesten Mitglieder zu verbinden mitder Erziehung einer genossenschaftlich-kaufmännisch geschulten, pflichttreuen, bezahltenBeamtenschaft. Die Kontrolle, die der Aufsichtsrat führt, wird verstärkt durch dieperiodische Revision von angestellten Revisoren, welche zuerst in England entstanden,dann, von Schulze empsohlen, von den Gcnossenschaftsverbänden übernommen, durchdas deutsche Gesetz von 1889 obligatorisch gemacht wurde. Die Einordnung derGenossenschaften in Provinzialverbände, ihre Zusammensassung in große Anwaltschaftenhat die Entwickelung in gleichmäßigen Bahnen gehalten und hat sehr viel gethan, dengenossenschaftlichen Geist und die geschäftliche Solidität zu stärken und zu stützen. DieZahl der Konkurse und der Veruntreuungen durch Vorstände und Beamte ist in derWelt der Genossenschaften unendlich viel kleiner als bei den Aktiengesellschaften und großenPrivatgeschäften.

In Großbritannien haben sich hauptsächlich die Konsumvereine, dann auch die Bau-genossenschaften entwickelt. Im Jahre 1830 soll es von ersteren schon 2300 gegeben haben;