DIE VERBÄNDE DER ETNZELSTICKER.
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Stadt St. Gallischen Kaufmannschaft, als welche er vielfachhingestellt wird, 1 ist er ebenso wenig gewesen. Im Stich-zählungs- und Ferggerregulativ, in den Bestimmungenüber den Garn verkauf, in der Verkaufsstelle für Retour-waren waren Einrichtungen getroffen, die nicht nur gutgemeint, sondern auch wirklich segensreich für den Arbeiterwaren. Und wenn andere Vorschriften mehr auf dem Papierprangten, so war dies keineswegs bei ihrem Erlass beab-sichtigt oder geahnt. Sicher ist auch, dass der Maximal-arbeitstag für die Gesund beit des Arbeiters und seinerAngehörigen sehr förderlich gewesen ist, wenn gleich dieserGesichtspunkt bei der Einführung der llstündigen Arbeits-zeit nicht massgebend war. Nicht wenige Arbeiter habenmir gegenüber diese Massregei gerade wegen ihrer günstigensanitären Folgen als die glücklichste des Verbands hin-gestellt.
Am wenigsten Grund, dem Verband eine Thräne nach-zuweinen, haben die Fergger. Er brachte ihnen nur Lastenund muss ihnen als der reine Polizeistaat erschienen sein.Die Bestimmungen über die feste Provision, über Arbeits-und Abzugsnoten, über die Bücherführung und den Garn-verkauf griffen tief in ihre Freiheit ein. Freilich das warnur gerecht und Hess sich nicht ändern, wenn man es ihnenerschweren wollte, ihre Stellung zum Nachteil des Stickerszu missbrauchen. Aber zu den wenigen Menschen, die fürGerechtigkeit schwärmen, auch wenn ihnen dieselbe nachteiligund unbequem wird, gehörten die Fergger um so weniger,als man in dem Fachorgan dem Grimm, den man jahrelanggegen sie aufgespeichert hatte, in ausgiebigster Weise Luftmachte. Die meisten von ihnen werden deshalb den Verbandum so weniger zurüclavünschen, als in demselben kurz vorseinem Zusammenbruch auch die Frage des Befähigungs-nachweises beim Ferggerberuf ventiliert wurde. Eine Be-stimmung in dieser Hinsicht würde für die zahlreichenStümper in diesem Stand sehr unangenehm gewesen sein.
Damit wollen wir unsere Betrachtungen über den
Vergl. hierzu namentlich die „Neue Zeit“ X, 2, S. 146 ff.