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Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg / von Alfred Swaine
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VIII. KAPITEL.

Centralverband der Stickerei-Industrie der Ostscliweiz unddes Vorarlbergs schliessen und uns anderen Versuchenzuwenden, die von seiten der Hausindustriellen gemachtwurden, um auf dem Wege der Vereinigung ihre Lage zuverbessern. Dahin gehören einmal dieSektions- oderGenossenschaftsferggereien. Die erste wurde im Jahre1887 in Bauma (Kanton Zürich) gegründet, und jetzt mögenwohl im ganzen circa 10 bestehen. Sie bezwecken,denSticker vor allen ungerechten Abzügen und Belastungennach Kräften zu schützen und Fürsorge zu treffen, dassderselbe für Ferggerprovision nicht mehr und nicht minderauszugeben hat, als unumgänglich notwendig ist. DieGenossenschaftler suchen diese ihre Zwecke zu erreichen,indem sie einen Fergger mit der Bestimmung in ihre Dienstenehmen, dass beide Teile nur ausschliesslich mit einanderverkehren dürfen. Der Fergger erhält 1 cent per ausgegebene100 Stich, das ist etwas mehr als 8 °/o des Stichlohns beigewöhnlicher Ware, sowie die Vergütung der Portoauslagenund Reisespesen nach St. Gallen. Für letztere ist ein Fixumvon 10 Fr. festgesetzt. Jedes Mitglied zahlt 2 cents per100 Stich, davon fällt der eine als Ferggerprovision an denFergger, der andere in eine Sparkasse, aus der die Reise-spesen und Portoauslagen des Ferggers bestritten werden.Was übrig bleibt, erhält jedes Mitglied am Ende des Jahressamt Zinsen zurückgezahlt. Garn und sonstige Utensilienmüssen vom Fergger bezogen werden, der dafür eine mäs-sige Provision erhält. Streitigkeiten zwischen diesem undden Stickern entscheidet eine von letzteren gewählte Kom-mission. Diese ist jederzeit berechtigt, Einsicht in dieBücher zu nehmen. Die Zahlung findet monatlich statt.(Genossenschaftsstatut von Bauma ).

Als der Hauptvorteil wurde mir von der Genossen-schaftsferggerei Wartau berichtet, dass ihre Existenz diefreien Fergger zu einem loyaleren Geschäftsgebaren zwinge.Das würde allerdings ein sehr grosser Erfolg sein, geradejetzt, nachdem die schützenden Bestimmungen des grossenVerbands nicht mehr die so beliebten Ferggerkniffe hindern.Andrerseits aber prophezeit man diesen Genossenschafts-