KAPITEL IV.
DIE WEBEREI IM WEILERTHAL.
A. DAS ÄUSSERE YERIIÄLTNISS DER ARBEITER ZU DENFABRIKANTEN.
Die Markircher lassen in drei verschiedenen Arten vonGebäuden ihre Gewebe anfertigen: in Fabriken, in Werk-stätten (Ateliers) und in den Wohnungen der Arbeiter.
In den Fabriken arbeitet der mechanische Stuhl. DasVerhältniss der Arbeiter zu den Arbeitgebern wird hier voll-ständig durch das, in vorliegender Arbeit uns nicht inter-essirende Fabriksystem beherrscht.
Anders in den Werkstätten. Dies sind Gebäude, oftgewöhnliche Wohnhäuser, die von den Fabrikanten zur Auf-stellung von Handwebstühlen entweder zu Eigenthum er-worben oder gemiethet sind. Sie sind durchaus nicht mitden Fabriken auf gleiche Stufe zu stellen. Der Atelierweberunterscheidet sich vielmehr von dem Hausweber durch nichtsweiter, als durch den Raum, in dem er schafft und dadurch,dass der Webstuhl auf dem er arbeitet nicht ihm, sonderndem Fabrikanten gehört. Eine Fabrikordnung im strengenSinne des Wortes existirt nicht. Die ausschliesslich imStücklohn beschäftigten Arbeiter können kommen und gehenwann sie wollen; Zuspätkommen, Yerlassen des Raums oderAusbleiben wird nicht bestraft. Sind die Bestellungenpressant, so werden die unthätigen Arbeiter entlassen, umRaum für die fleissigen zu schaffen. Die Lohnsätze sind für