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Die Lage der Hausweber im Weilerthal / von Karl Kaerger
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KAPITEL IX.

tausch von Kühen. Wem es zu viel Mühe macht, eine Kuliselbst gross zu ziehen, der sieht es gern, wenn ihm der Judeein Kalb bringt und dafür seine alte Kuh nimmt. Bei diesemGeschäft ist der Dörfler natürlich regelmässig der Angeführte.Anstatt dass er noch etwas vom Juden herausbekommt, musser oft diesem noch einige Zehnmarkstücke für daspräch-tige Kalb herausrücken. Oft kommt auch der Jude, schwatzteiner Kuh alle möglichen Felder an den Hals, überzeugt denBauer, dass dieselbe absolut abgeschafft werden müsse, underbietet sich ihm dafür eine weit bessere einzutauschen. Esist geradezu unglaublich, wie oft sich diese Leute, die dochvon Jugend auf mit Vieh umgegangen sind, bei diesemTausch in der plumpesten Weise übers Ohr hauen lassenkönnen. Sehr merkwürdig ist es übrigens, dass dieser Kuh-handel ganz besonders stark nur in St. Martin wüthet. Fastin jedem Weberhaus fand ich dort Leute, die auf dieseWeise vonden Judden verwischt waren. Manche aller-dings waren durch Schaden klug geworden, und versichertenmir, sie zögen ihr Vieh jetzt lieber selber auf, statt dieschlechten Judenkälber gegen ihre guten Milchkühe einzu-tauschen.

Zu ebenso plumpen Betrügereien gibt das sogenanntelehnen der Kühe Anlass.

Es kommen hier zwei Arten von Verträgen vor. Amhäufigsten zahlt der Entleiher für das Jahr eine fixe Summevon 24 bis 30 fr., hat dafür die ganze Milch und das Kalb

zur Hälfte. Stirbt die Kuh, so trägt Jeder die Hälfte des

Schadens, eine sehr harte Bestimmung, da sie den Micthernicht allein für den Zufall, sondern auch für höhere Gewalthaften lässt. Die Gelegenheit zum Betrüge bietet hier diezu hohe Schätzung von Kuh und Kalb seitens des Juden,oft aber auch der einfache Vertragsbruch. So erzählte mir

ein Weber in St. Petersholz, woselbst diese Kuhleihe be-

sonders stark im Schwange ist, der Jude habe von ihm ent-gegen der Vertragsbestimmung den ganzen Werth der kre-pirten Kuh verlangt, ein anderer ebendaselbst, der Jude habevon ihm trotz der Zusage, das Kalb solle ihm ganz gehören,auf die allgemeine Usance sich berufend, die Hälfte des