64
I. DIE FÜ.VP ALTEN KOLOMIALBAXKEX.
Dritter Abschnitt.
DIE TÄTIGKEIT DER KOLONIALBÄNKEN.
Wir haben bisher die innere Struktur der Kolonialbankenund ihren Geschäftskreis geschildert, also den Rahmen gegeben,in dem sich die Tätigkeit der Bank entfalten soll. Ihren vollenInhalt erhalten die Bestimmungen des Kolonialbankgesetzes erstdurch die Tätigkeit der Kolonialbanken selbst. Bevor wir aufdiese eingehen, wird es gut sein, uns noch kurz zu vergegen-wärtigen, welche Aufgaben die Kolonialbanken zu erfüllen hatten.
1. Kapitel.§ 8.
IHRE AUFGABEN.
Zur Zeit der Gründung der Kolonialbanken befand sichdas Geldwesen der französischen Kolonien in gründlicher Un-ordnung. An Metallgeld zirkulierten französische Münzen, da-neben noch koloniale Scheidemünzen, ferner fremde Münzen(spanische Piaster, brasilianische Milreis), an papierenen Geld-zeichen gab es Papiergeld, das die französische Juliregierungvon 1830 ausgegeben hatte, dann die 1849 ausgegebenen Kassen-scheine und in Rouuion auch Noten des liquidierten Diskont-kontors. Es galt nun, in den Kolonien die Geldeinheit mitFrankreich herzustellen, zugleich aber den kolonialen Geldumlaufdem stark wechselnden Geldbedarf der Kolonien anzupassen:Beides sollte durch die Ausgabe von Noten der Kolonialbankenerreicht werden. Da die Noten gesetzliche Zahlungskraft haben,konnten sie die einzuziehenden Geldwertzeichen im Umlauf er-setzen; da sie nicht wie die Kassenscheine voll metallisch gedecktsein müssen, hat die Bank in der Notenausgabe ein Mittel, denGeldumlauf je nach Bedarf zu vermehren oder zu vermindern.Der rasche und jähe Wechsel der Konjunkturen stellte den Ko-lonialbanken die Aufgabe, die Übergänge zwischen guten und