3. DIE TÄTIGKEIT DER KOLOKIALBANKEN.
65
schlechten Erntejahren zu mildern, in guten Jahren den Spar-trieb anzuregen und die Gründung neuer Kulturen zu fördern,in schlechten Jahren aber durch produktive Kredite den Hilfs-bedürftigen unter die Arme zu greifen, der Spekulation dagegendie Kredite zu verkürzen. Die Kolonialbanken sollten auf Ver-mehrung des Exports sowie auf weise Beschränkung des Importshinwirken und dadurch die Handels- und Zahlungsbilanz derKolonien regulieren. Der Erhaltung des Münzvorrates der Kolonienzu dienen, waren die von den Kolonialbanken auf Frankreich unddas Ausland auszustellenden Tratten und Anweisungen bestimmt;denn sie bedeuten für den Außenhandel der Kolonie dasselbe, wasdie Noten für den inneren Handelsverkehr sind: ein neues Zah-lungsmittel, das Bargeldsendungon erspart. Die hohen Wechsel-kurse waren zu beseitigen, der Leihzins zu ermäßigen und vor allemwar Stetigkeit in den Geld- und Kreditverkehr der Kolonien zubringen. Hierin lag für die Kolonialbanken eine ihrer schwierig-sten Aufgaben, weil die Interessen der Bank mit denen der Ko-lonie in Konflikt geraten konnten. Gesetzt den Fall, die Lageder Kolonie verlange eine Herabsetzung des Leihzinsfußes undErweiterung der Kredite, die Sicherheit der Bank aber eineErhöhung des Leihzinsfußes und Einschränkung der Kredite.Gäbe die Kolonialbank unter solchen Umständen den Wünschender Kolonie nach, so erfüllte sie zwar nur die ihr bei ihrerGründung gesetzte Aufgabe: dem Handel der Kolonie durchWechseldiskontierung, der Landwirtschaft durch Darlehen dieMittel zu gewähren, weiter zu leben und sich gedeihlich fort zuentwickeln. Die Bank selbst aber käme dabei in große Gefahr. Beider späteren Würdigung der Tätigkeit der Kolonialbanken wirddeshalb zu unterscheiden sein zwischen ihren Wirkungen aufdie Kolonie und den Ergebnissen für die Aktionäre der Bank.Beides fällt durchaus nicht zusammen.
Nun zur Tätigkeit der Kolonialbanken selbst.
5