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Die französischen Kolonialbanken / von Otto Soltau
Entstehung
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102
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102 II. DIE BANKEN VON NEUKALEDONIEN, INDOCHINA UND WESTAFRIKA .

Zweiter Abschnitt.DIE BANK VON INDOCHINA .

1. Kapitel.

§ 22.

GRÜNDUNG DER BANK; IHR ENTWICKLUNGSGANG.

Auch die Bank von Indochina ist wie ihr Vorbild, dieBank von Neukaledonien , keine Schöpfung des Staates, sonderneine Privatgesellschaft, die der Staat zu einer privilegierten Bankerhob. Sie wurde durch Dekret vom 21. Januar 1875 errichtetauf zunächst 20 Jahre mit dem Sitze in Paris und 2 Filialenin Saigon (Cochinchina) und Pondichöry (Franz. Indien), 1885kam die Füiale Haiphong in Tonking hinzu. Durch Dekret vom20. Februar 1888 wurde das Bankprivileg auf weitere 10 Jahreverlängert, vom 21. Januar 1895 ab gerechnet, und der Bankdie Verpflichtung auferlegt, zu den drei schon bestehenden einevierte Filiale, und zwar in Noumea , zu gründen und außerdemFilialen und Geschäftsstellen überall da im fernen Osten zu er-richten, wo der Kolonialminister es verlangen würde. Gleichzeitigwurde das Kapital der Bank, das ursprünglich 8 Millionen fr. =16 000 Aktien ä 500 fr. betrug, auf 12 Millionen fr. erhöhtund die neuen Aktien den alten Aktionären zum Kurse vou575 fr. pro Aktie abgegeben. 1900 erhielt die Bank das Noten-privileg auf weitere 15 Jahre, also bis zum 21. Januar 1920 ver-liehen. Ihr Kapital wurde auf 24 Millionen fr. erhöht unddie neuen Aktien zum Kurse von 675 fr. angeboten. Schon1906 mußte das Kapital wiederum vermehrt werden: es stiegdadurch auf 36 Millionen fr. Die 24000 neuen Aktienkonnten zum Kurse von 1000 fr. pro Aktie ausgegeben werden.Die rasch aufeinander folgenden Kapitalerhöhungen waren des-halb nötig geworden, weil die Bank immer nur Vi des Nominal-werts der Aktien von den Aktionären eingefordert hatte. DieAktien blieben deshalb Namenaktien, da sie bis auf heute nochnicht vollbezahlt sind. Aber die Bank hatte durch den von ihr