VIERTES BUCH.
VERGLEICH DER KOLONIALBANKEN MITANDEREN BANKEN SOWIE DER KOLONIAL-BANKEN UNTEREINANDER.
1. Kapitel.
IHR VERGLEICH MIT ANDEREN BANKEN.
Die Reihe der französischen Kolonialbanken ist mit derBank von Algerien geschlossen. Es gilt nunmehr auf Grund desvorgebrachten Materials, das Wesen der Kolonialbanken im Gegen-satze zu unseren Kontinentalbanken zu erfassen und darzustellen.
Dabei werden noch einmal alle Eigentümlichkeiten undSonderheiten kurz festzustellen sein, denen wir bei Besprechungder 9 Kolonialbanken begegnet sind, auch wenn sie nicht allen9 Kolonialbanken gemeinsam sein sollten.
§ 35.
I. Alle Kolonialbanken haben das Notenprivileg, das sienicht entbehren können, wenn sie erfolgreich wirken sollen.
Dies unterscheidet sie bereits von den vielen Banken, dienicht privilegierte Notenbanken sind.
II. Allen Kolonialbanken ist nur ein fest umgrenzterKreis von Geschäften gestattet. Einer solchen Beschränkungunterliegen unsere Notenbanken auch. Wichtig ist aber die Fest-stellung, daß diese Begrenzung bei den Kolonialbanken kein ge-setzgeberischer Willkürakt ist, sondern noch mehr als bei denanderen Notenbanken mit Notwendigkeit aus dem Charakter undZweck der Kolonialbanken entspringt. Das große Risiko, das denKolonialbanken infolge der besonderen Verhältnisse aus fastjedem wichtigeren Geschäft erwächst oder doch erwachsen kann,