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I. DIE ENTWICKELUNG DER SPANISCHEN STAATL. ZAHLUNGSMITTEL.
Maße, Gewichte und Münzen erließen sie am 13. Juni 1497die Pragmatica von Medina del Campo , welche gesetzliche Vor-schriften über das gesamte Zahlungswesen des Landes enthielt.Diese Münzgesetzgebung wird allgemein als die interessantesteund vollendetste der damaligen Zeit betrachtet.
Für die spätere Geldverfassung Frankreichs vom Jahre1803 soll man die Pragmatica von Medina del Campo zum Vorbild genommen und ihre ökonomisch- administrativen Grund-lagen adoptiert haben.
Gesetz 65 der Pragmatica nahm die Münzhoheit als inte-grierenden Bestandteil der Souveränität für die Krone in An-spruch und erklärte alle bisher bestehenden„ ,, Machtvollkommen-heiten betreffs eigenmächtiger Prägungen von Münzen" seitensgroßer Herren und Klöster für nichtig. 1) Der Staat übernahmdie Herstellung von Geldstücken in den sieben Münzstätten von Burgos, Granada, Toledo, Sevilla, Cuenca, Segovia und Coruña.
Jedweder konnte Gold, Silber und Billon in WerteinheitenGeldes frei ausprägen lassen. Doch während Gold und Silberunbegrenzt in Geld zu verwandeln( hylisch) waren, war Billon- geld, eine Mischung aus Kupfer und feinem Silber, Sperrgeld.Es sollten nicht mehr als 10 Cuentos 10 Millionen Maravedis,, ohne königliche Erlaubnis und speziellen Befehl davon geprägtwerden, damit nicht mehr davon kursiere, als für den kleinenVerkehr und Handel nötig sei." 2)
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1) Vor der Regierung der Katholischen Könige, unter Heinrich IV. ,war das Münzregal an große Herren verpfändet worden, und man hattein 150 Münzstätten geprägt. Colmeiro, Historia de la economia politica,Teil I. S. 434.
2) Selbst die Billonmünzen geringer Geltung wurden damals voll-wertig hergestellt. Münzbillon enthielt 7 Granos( 7/288) fein Silber, denübrigen Teil an Kupfer. Weil auch Private Billongeld herstellen lassenkonnten, hat man die ältere spanische Währung öfters wohl mit Unrechttrimetallistisch genannt. Wenn auch jetzt und später mehrmals Privatenbesondere Lizenzen zur Prägung von Billongeld erteilt wurden, so warder davon herzustellende Betrag gesetzlich immer begrenzt worden. Billonwar nicht hylisch. Auch waren nach unserer Auffassung die altenspanischen Billonmünzen bis 1743 nicht Scheidemünzen, da sie unbeschränktin Zahlung zu nehmen waren.
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