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I. BEGRIFF UND FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT.
Ausser den charakterisirten Systemen cler Vertheihmgwird von vielen Forschern noch eins angeführt, das in keinevon unseren beiden grossen Kategorien passt. Das ist die sogenannte Vertheilung nach Uebereinkunft, „nach dem Gewissen“,wobei Jedermann so viel Land bekommt, wie er selbst fürzweckmässig und gerecht hält. Nach meiner Ansicht darf hiervon einer Vertheilung seitens der Gemeinschaft überhaupt nichtdie Rede sein: denn sie theilt ja gar nicht, sondern bestätigt nurdie von den einzelnen Genossen erhobenen Ansprüche; sie ver-zichtet auf die active Rolle und lässt ihr Recht, den Besitzstandder Genossen zu bestimmen, einstweilen ruhen. Wird aber dieVertheilung, wie hier, dem freien Spiel der Individualinteressenüberlassen, so hat dabei der Process der Feststellung der tliat-sächlichen Besitzgrösse ebenso wenig den Charakter eines feld-gemeinschaftlichen Aktes, wie etwa da, wo die Verschiebungenin der Vertheihmg des Besitzes auf dem Wege des Pachtensund Verpachtens geschehen. Insoweit die Gemeinschaft in dieVertheilung aktiv eingreift, indem sie einzelnen Wirthen mehrLand, als sie haben möchten, zuweist oder umgekehrt von dem,was sie beanspruchen, Abzüge macht, vertritt sie stets entwederdas Leistungsfähigkeits- oder das Bedürfnissprincip. Die Ver-theilung nach der Uebereinkunft ist somit nicht als eigenartigefeldgemeinschaftliche Vertheilung aufzufassen, sondern vielmehrals ein Analogon zu der in den frühesten Entwicklungsstufen derWirthschaft vielfach zu treffenden freien Nutzung bezw. Occu-pation (vgl. unten Zweiter Abschnitt, Kapitel I, § 2), derenWiederkehr auf der höheren Stufe der wirthschaftlichen Ent-wicklung dadurch bedingt wird, dass der Boden den Rentenwerthverliert. (Vgl. unten S. 21—22.)
Das sind die verschiedenen Systeme der Vertheilung desgemeinsamen Landes unter die Genossen, deren Vorkommennachweisbar ist. In der Wirklichkeit sieht man sie natürlichnicht immer in ihren reinen Formen: häufig sind es Zwitter-formen, die man trifft; die Grundzüge der einzelnen Typenscheinen mir jedoch klar und fest genug zu sein, um unseresystematische Klassificirung zu gestatten.