16S II. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FELDGEMEINSCHAFT.
was einen starken Antagonismus zwischen den reicheren undden ärmeren Dörfern zur Folge haben muss. Ferner diejenigenMaassrogeln, welche die Colonisirung betreffen. Es wird nämlichden Gemeinden der Einwanderer bedeutend weniger Land zu-gewiesen, als die seit Alters angesessenen Bauern bekommenhatten. Diese Ungleichheit in dem Maasse des rechtlich zuge-sichorten Besitzes hat nun vielfach den Zusammenschluss ineine höhere Gemeinschaft nicht verhindert, namentlich wennman noch verhältnissmässig reich an Land war und die fac-tischo Nutzung sich an das rechtliche Maass nicht hielt. Ver-gessen wurde sie jedoch nicht, und die bevorzugten älterenAnsiedler haben es begreiflicherweise nicht unterlassen, bei allenStreitigkeiten das zu betonen. Beachtet man, dass ausserdemdie neu ankommenden Einwanderer sich in den complicirtenVerhältnissen der für sie neuen Verfassung nicht zurecht fanden,so wird es begreiflich, dass zusammengesetzte Feldgemeinschaften,welche Dörfer beider Kategorien von Bauern, der alt angesessenenund der neu eingewanderten, umfassten, sich meistens nichtlange gehalten haben.
Wir sehen, die Momente, welche die Auflösung der zu-sammengesetzten Feldgemeinschaft herbeiführen, sind sehrmannigfaltiger Natur. Es ist also keine geringere Einseitigkeit,den Niedergang der zusammengesetzten Feldgemeinschaftenausschliesslich dem Staate auf die Rechnung zu setzen, wieStschepotjew will, als etwa die Feldgemeinschaft mit Hildebraudfür ein Kind der Knechtschaft zu erklären (vgl. oben S. 147).Innere Momente müssen auch im Falle der zusammengesetztenFeldgemeinschaft den Boden vorbereitet haben, damit derstaatliche Eingriff nicht erfolglos sei. Die Bedeutung, welchediese inneren Momente haben, zeigt sich sehr deutlich darin,dass nur äusserst selten bei der Auflösung des Verbandes dieganze Gemarkung auf einmal aufgetheilt wird; in der Regelwerden verschiedene Nutzungen erst in verschiedenen Zeitenaufgetheilt, und ihre Reihenfolge wird durch dieselben beidenMomente bestimmt, welche auch den Uebergang von der freienNutzung bezw. von der Occupation zu periodischen Umtheil-