2. ZUSAMMENGESETZTE FELDGEMEINSCHAFTEN.
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ungen beherrschen, nämlich durch den relativen Werth derGrmidstücke verschiedener Nutzungsarten in der betreffendenGemeinschaft und die Grösse des zur Bewirthschaftung noth-wendigen Arbeitsaufwandes. Zunächst werden meistens dieAecker und die besten Wiesen, dann die Weiden aufgetheilt;am längsten verbleiben die Wälder in der grösseren Gemein-schaft. Da, wo, wie z. B. im Altaigebiete, der Mangel an Wiesenbesonders stark fühlbar ist, wird mit der Auftheilung von Wiesenangefangen; gerade mit dem Wiesenlande fängt im Altaigebieteauch der Uebergang von der Occupation zum Mirbesitz an.
Sehr lehrreich ist es, dass dieselben Momente auch dieAusbildung des Individualeigenthums im Schoosse der Feldge-meinschaft bestimmen. In einem Falle führt also der Kampfums Land zur Bildung grösserer oder geringerer feldgemein-schaftlicher Verbände; in einem anderen sprengt er die Feld-gemeinschaft und hat die Entstehung des Individualeigenthumszur Folge; im dritten geht die grössere Gemeinschaft in Stücke,aber an ihrer Stelle entstehen neue feldgemeinschaftliche Ver-bände, welche das Individuum noch fester, als der zu Grundegehende grosse umschlingen. Man sieht, wie complicirt midmannigfaltig die 'Wechselwirkungen im gesellschaftlichen Lebensind, wie vorsichtig man bei der Feststellung der Wirkungs-weise einer Ursache Vorgehen muss.