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III. ANPASSUNG AN BESTEHENDE VERHÄLTNISSE.
so tritt das Bediirfniss der Aenderung factisch fast regelmässigperiodisch ein. Diese zufällige und annähernde Periodicität zueiner principiellen und genauen zu erheben, dazu wird mandurch die offenbaren Yortlieile der grösseren Stabilität bewogen.Sind dabei innerhalb der Gemarkung sehr verschiedene Bödenvorhanden, auf welchen die Erschöpfung und die Erholung nichtgleich rasch eintreten, so kommen für verschiedene Theile derGemarkung verschiedene Rotationen zur Anwendung. Das neuumgebrochene Grundstück pflegt nun bekanntlich andere Erhelltezu tragen und bessere Erträge abzuwerfen, als das bereits mehrereJahre unter dem Pflug gewesene. Findet also der Umtauschzwischen Acker- und Weidenutzung nicht jährlich, sondern inlängeren Zwischenräumen statt, so hat man in den einzelnenJahren der Periode stark von einander abweichende Erträge anFrüchten verschiedener Art; in den ersten Jahren hat man etwaviel Weizen, dann kommen aber Jahre, wo das Grundstück keinenWeizen mehr trägt. Wie sehr solche Schwankungen die Wirth-schaft erschweren, brauche ich nicht zu erläutern. Deshalbwerden die längeren Zwischenräume abgeschafft und einjährigevorgezogen, wodurch die Feldgraswirthschaft ihre völlig geregelteGestalt annimmt.
Bedeutend complicirter ist der Vorgang da, wo kein Flur-zwang in der Form der Eintheilung in Ackerland und Dreeschvon vorne herein besteht, sondern die Regelung der Nutzungs-weise gerade zu dem Zwecke der Aenderung des Wirthschafts-systems erst ins Werk gesetzt wird, wozu es selbstverständlichschwerwiegender Gründe bedarf. In Süd-Russland hat oft derUebergang von der wilden Feldgraswirthschaft ohne Flurzwangzu der geregelten durch die Raubwirthschaft des Einfeldersystemsstattgefunden. Die Entwicklung war nämlich die: durch dasAnwachsen der Bevölkerung und namentlich durch den Auf-schwung des Weizenexports hat sich der Ackerbau, besondersder Bau von Weizen, auf eine Höhe emporgeschwungen, diesich mit der Feldgraswirthschaft nicht verträgt. Immer mehrLand wurde nach und nach unter den Pflug genommen, derUmfang des Dreeschlandos und die Dauer der Dreeschperiode