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ANHANG V.
V.
ÜBER DEN EINFLUSS ÄUSSERER UMSTÄNDE AUF DIEVORNAHME DER UMTHEILUNG.
Für die Auffassung der Feldgemeinschaft als einer schmieg-samen und an die individuellen Lebensverhältnisse jedes Einzel-falles sich anpassenden Organisation sprechen ausser den im Ab-schnitte III zusammengefassten Beobachtungen die auffallendenRegelmässigkeiten des Zusammenhanges aller Aeusserungen derFeldgemeinschaft mitverschiedenenstatistischfassbarenMomenten.Im ersten und im dritten Anhänge habe ich bereits einzelneBeispiele solcher Regelmässigkeiten angeführt. Hier will ichnoch die bedeutsamste Aeusserung des feldgemeinschaftlichenPrincips, die Umtheilung, von diesem Gesichtspunkte aus insAuge fassen.
Vor allem kommt hierbei die Grösse des Grundbesitzesder Gemeinschaft in Betracht. Wir haben gesehen (S. 42), dass,je reicher die Gemeinschaft an Land ist, desto freigebiger sieist, desto breiter wird der Kreis der nutzniessenden Personengezogen. In analoger Weise wirkt der Reichthum an Land auchbei der Vornahme der Umtheilung. In reicheren Gemeinschaftenwird die Forderung der Umtheilung verhältnissnmssig leichtdurchgesetzt; die Bauern, welche Verluste zu leiden haben,widerstreben dem nicht so stark wie in landarmen Gemeinden.Bo hatten z. B. im Kreise Melitopol die Gemeinschaften, welchebis zum Jahre der statistischen Erhebung keine einzige Um-theilung seit der X. Revision durchgesetzt hatten, im Durch-schnitt 1,3 Dessjätinen pro Seele beiderlei Geschlechtes; hin-gegen diejenigen Gemeinschaften, in welchen eine oder mehrereUmtheilungen vorgenommen worden waren, 2,19 Dessjätinen.Im Kreise Kusnetzk hatten die Gemeinschaften der ersten Kate-gorie 1,13 Dessjätinen, die der zweiten 2,78 Dessjätinen proSeele. Diese Beobachtung ist auch in sehr vielen anderenrussischen Kreisen gemacht worden.