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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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1. DIE LANDSCHAFTEN' IN inilER POLITISCHEN BEDEUTUNG. 11

in Ostpreußen nie völlig unterdrückt worden war, einen neuenImpuls erhielt 1 ). Die Landschaftsdeputierten beschränkten sichnicht auf ihren eigentlichen Wirkungskreis, sondern betätigtensich auch als Standesvertretung des Adels. In dieser Eigenschaftrichteten sie am 30. September 1789 eine Eingabe an die Re-gierung, in der sie baten, den Verkauf adliger Güter an Personenbürgerlichen Standes fortan nicht mehr gestatten zu wollen 2 ).

Als Friedrich Wilhelm III. im Jahre 1798 zur Regierungkam, fand er in Ostpreußen eine vollkommene Organisation desAdels vor, deren Mittelpunkt die Landschaft bildete. Das starkeSolidaritätsgefühl, das in jener Zeit innerhalb des Adels herrschte,kam auf dem damals abgehaltenen Huldigungslandtag besondersdeutlich zum Ausdruck 3 ). Die Deputierten der Ritterschaft, diehier und späterhin in einer Immediateingabe an den König dieWünsche des Adels zur Sprache brachten, gehörten washöchst charakteristisch ist sämtlich den Landschaftskollegienan. Auch das behufs Abänderung der Gemeindeordnung gewählteständische Comite bestand fast nur aus Mitgliedern der Land-schaftsdirektionen. Infolgedessen trat in jener Zeit eine auffallendeVermischung von ständischen und landschaftlichen Angelegen-heiten ein, die auch in den Landschaftsakten ihren Ausdruckfindet. Die Grenzlinie zwischen der landschaftlichen und derständischen Interessensphäre verwischte sich immer mehr undmehr. Selbst die Regierung gewöhnte sich nach und nach daran,die Landschaften als die offizielle Vertretung des grundbesitzen-den Adels anzusehen. 4 ) So ermächtigte der Minister Freiherrvom Stein im Jahre 1808 den landschaftlichen Generallandtagin Ostpreußen über die Einkommensteuer, eine rein ständischeAngelegenheit, in Beratung zu treten.

Der Ostpreußische Landtag von 1808 ist auch noch inanderer Beziehung von der größten politischen Bedeutung ge-

*) Vgl. Voigt, Darstellung der ständischen Verhältnisse Ostpreußens

(1822).

2 ) St. A. Königsberg 88 d.

3 ) Lehmann, MaxFreiherr vom Stein II. 44.

4 ) Denkschrift zur Feier des lOOjähr. Bestehens der Ostpr. L. S. 11.