12 I. DAS LANDSCHAFTLICHE KREDITWESEN UND DER GROSSGRUNDBESITZ.
wesen. Er hatte darüber zu entscheiden, ob die Domänen indie Landschaft aufgenommen werden sollten. Diese Erage warfür den Staat von der größten Bedeutung, da die RegierungPfandbriefe auf die Domänen aufnehmen und diese als Sicher-heit für die an Frankreich zu zahlende Kriegskontribution ver-pfänden wollte 1 ). Die Verhandlungen mit dem französischen Gou-vernement über die Zahlung einer Kriegskontribution seitensPreußens hatten nämlich bereits mehrere Monate gedauert, ohnezu einem Resultate zu führen, und Preußen war deshalb immernoch von französischen Truppen besetzt. Alle Versuche, die Kon-tribution durch eine Anleihe vom Auslände zu beschaffen, warengescheitert. Die französischen Unterhändler verlangten schließ-lich die Abtretung eines Teils der preußischen Domänen. DiesenVorschlag erklärte der Freiherr vom Stein für indiskutabel 2 ). Daer aber wohl einsah, daß die Domänen das einzig verfügbareVermögensobjekt des Staates waren, so entschloß er sich, sieals Sicherheit für die Kriegskontribution zu verpfänden. Dieskonnte am einfachsten geschehen, indem die Domänen in dieLandschaften aufgenommen und Pfandbriefe auf sie ausgefertigtwurden. Stein hoffte nun, daß die Aufnahme der Domänen indie Landschaften ohne Schwierigkeiten erfolgen würde 3 ). Hierinhatte er sich jedoch getäuscht. Die Ostpreußische Landschaft,an die man sich zuerst gewandt hatte, verhielt sich den Wün-schen der Regierung gegenüber durchaus ablehnend. Die fürden landschaftlichen Generallandtag erwählten Deputierten er-hielten von ihren Kreisen übereinstimmend die Instruktion, gegendie Aufnahme der Domänen zu stimmen und erklärten sichauch demgemäß zu Beginn der Beratung 4 ). Als es aber zurAbstimmung kam, fielen sämtliche Deputierte um. Die Aufnahmeder Domänen in die Landschaft wurde einstimmig genehmigt.Dem waren allerdings mehrtägige Verhandlungen vorausgegangen.Hierbei scheint der Ostpreußische Adel den Umstand, daß die
*) Lehmann M. Freiherr vom Stein II. 172.
8 ) Periz, G.H. Das Lehen des Ministers Freiherrn vom Stein. II. 50 u. 62.
:l ) Periz, G. H. II. 74.
4 ) L. A. Königsberg XII. 54.