118 III. LANDSCHAFT!.. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.
war zeitweise so groß, daß selbst die größeren Besitzer sichkeine erststelligen Hypotheken beschaffen konnten 1 ). So wares dein Besitzer eines in der Nähe von Danzig gelegenen 600Morgen großen Bauergutes, das mit 31300 Talern abgeschätztwar, unmöglich, einen Ersatz für ein ihm gekündigtes Kapitalvon 8000 Talern zu erhalten. In Hinblick auf die allgemeineKlage über den Kreditmangel in Westpreußen stellte der Ab-geordnete Hartmann am 2. Dezember 1849 in der zweiten Kammerden dringenden Antrag, „ein Gesetz über die Errichtung einesKreditinstituts für kleine ländliche Grundstücke im Bezirk derWestpreußischen Generallandschaft auszuarbeiten“, und über-reichte kurze Zeit darauf selbst einen entsprechenden Gesetz-entwurf 2 ). Inzwischen war aber die Nachricht eingegangen,daß die Westpreußische Landschaft sich bereit erklärt habe, dieOrganisation eines Kreditinstituts für den kleineren ländlichenGrundbesitz zu übernehmen. Mit Rücksicht hierauf sah diezur Beratung des Antrages Hartmann eingesetzte Kommissiondavon ab, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Sie erklärtejedoch ausdrücklich, daß ein dringendes Bedürfnis vorliege 3 ),den ländlichen Grundbesitzern Westpreußens durch die Errich-tung einer Kreditanstalt zu Hilfe zu kommen. Die Hoffnungen,die man auf die Westpreußische Landschaft setzte, gingen jedochnicht in Erfüllung. Sie erklärte sich zwar bereit, die Verwal-tung eines alsbald zu errichtenden bäuerlichen Kreditinstitutszu übernehmen, aber nur unter der Voraussetzung, daß ihrseitens des Staates zur Deckung der Verwaltungskosten ein zins-loses Darlehen von 200 000 Talern gewährt werde. Die Regie-rung lehnte dies jedoch ab und forderte die Landschaft auf,die Frage nochmals in Erwägung zu ziehen 4 ). Bei den erneutenBeratungen trat die Marienwerdersche Provinziallandschafts-