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Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
Entstehung
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VORWORT.

Den Anlass zu der vorliegenden Schrift hat eine am1. Mai 1885 von der rechts- und staatswissenschaftlichenFakultät der Strassburger Kaiser-Wilhelms-Universität ge-stellte Freisaufgabe gegeben, die folgendermassen lautete:,Es soll die bayrische Gesetzgebung betreffend die grund-herrlich-bäuerlichen Verhältnisse aus der ersten Hälfte des19. Jahrhunderts dargestellt und aus den thatsächlichen Ver-hältnissen erläutert werden.

Bei Vertiefung in diese dankbare Aufgabe ergab sichfür den Verfasser alsbald die Erkenntniss, dass dieseEr-läuterung wesentlich in einer eingehenden Darstellung derthatsächlichen Verhältnisse, wie sie sich auf diesemGebiete bis unmittelbar zu Beginn der Reformbestrebungenherausgebildet hatten, bestehen müsse. Damit schied sichdie ganze Aufgabe gleichsam in zwei Tlieile: einmal in dieDarstellung der grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisse inder zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, und dann indie Darstellung der entsprechenden Reformgesetzgebung, diein dem Grundentlastungsgesetz vom 4. Juni 1848 gipfelte.

Die von mir eingereichte Arbeit ist, obwohl nur dererste Theil ausgeführt, der zweite mehr skizzenhaft gehaltenwar, seitens der genannten Fakultät unter Zuerkennungdes Preises sehr wohlwollend gewürdigt worden. Trotzdieser äusseren Anerkennung war es mir klar, dass meine