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Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
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EINLEITUNG.

Monarch vermöge der ihm übertragenen einheitlichen undunbedingten Gewalt zu unternehmen hat, zeigt sich auch beiden bayrischen Fürsten in der 2. Hälfte des vorigen Jahr-hunderts. Bei der bisherigen rein agrarischen Entwicklung-Bayerns war es selbstverständlich, dass diese fürstlichen Re-formversuche gerade die Lage des Bauernstandes ins Augefassten, bei dem die schreiendsten Missverhältnisse offen zuTage traten und nicht zum Wenigsten bei den öffentlichen Ab-gaben und Leistungen sich fühlbar machten. Dabei hatte aberdie theoretischeinheitliche und unbedingte Monarchengewaltin der Praxis ihre enggezogene Schranke an der ständischenVerfassung. Der Landesfürst war daher darauf angewiesen,seine Reformversuche auf seine unmittelbaren Unterthanen zubeschränken, und sein Beispiel den ständischen Grundbe-besitzernzur Nachahmung zu empfehlen, wie es im Ein-gänge zahlreicher Verordnungen jener Zeit ausdrücklich heisst.

Von noch grösserem Einflüsse auf die Gestaltung dersozialen 'Lage des bayrischen Bauernstandes war andererseitsdie Entwicklung, welche seit Anfang des 18. Jahrhundertsdie Doktrin des bisher nur empirisch behandelten Landbaueserfuhr. 1 Noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhundertserrang sich die Landwirthschaftslchre eine Stellung als selbst-ständiger Zweig derCameralien. 2 Und alsbald wurde dieweder neue noch auch auf Deutschland beschränkte Dis-kussion über die Befreiung der Landwirtschaft von denFeudalbanden mit stets wachsender Energie geführt. Einer-seits waren es Männer, die von grossen Gesichtspunkten aus-gehend, nicht als Land-, sondern als Staatswirthe die Be-freiung der Bodenproduktion forderten, Männer wie Thomasius,J. Möser, J. J. Moser, Beckmann,Staatsökonomen, welchedie höhere Staatsaufgabe auch durch Befreiung von Zehent, Frohuden und ungeinesseneu Leistungen, kurz die Freiheit der

1 Ygl. hierzu die Ausführungen bei C. Fr aas,Geschichte derLandbau- und Forstwissenschaft, seit dom 16. Jahrhundertbis zur Gegenwart (München 1865), p. 93 ff, 108 ff und 322 ff.

2 Bekanntlich wurden 1727 an den Universitäten Halle und Frank-furt a. 0. durch König Friedrich Wilhelm von Preussen die erstenProfessuren für Oekonomie-, Polizei- und Kammersachen eingerichtet.