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DIE BEAMTEN.
richtsbarkeit bekämpft: 1 „Die Habsucht der fürstlichen Be-amten wird, nach dem heutigen Beyspiele zu schliessen, jenerder Stände nicht viel gewichen seyn, und selbst heut zu Tagewünschen mehrere gerichtliche Unterthanen lieber unter demSchutze eines gemässigten und billigen Hofmarchsherrn zustehen, als den ewigen Plackereyen der gerichtlichen Schergenunterworfen zu seyn. Wollte auch mancher gutherzige Be-amte einige Posten auf dem Taxzettel nachseken, so sindihm die Hände gebunden, weil auch der Unterbeamte, dieSchreiber, Gerichtsdiener, Bothen etc. zu kurz kommen würden.Kurz: alles, was der Herr Verfasser (der Abhandlung „überden Werth und die Folgen der ständischen Freyheiten“) denHofmarchsherrn bey Verwaltung der Justiz, und Ausübungder Niedergerichtsbarkeit zur Last legt, alle Missbräuche, diein dem Unterrichte eines alten Beamten (eine satyrischeSchrift von Iiottmanner, 1783 in Linz erschienen) gerügtwerden, geschehen in weit drückenderem Masse bey den kur-fürstlichen Gerichten und Kastenämtern, gegen die man nichteinmal eine Klage zu erheben sicli getrauen darf, ohne inder Folge doppelt und dreyfach dafür büssen zu müssen.“Wenn deshalb Frau von Stael einmal in ihren Memoirenerzählt, sie hätte in ganz Europa nirgends eine solche Kriechereinach oben verbunden mit Brutalität nach unten gesehen wiebei den deutschen Subalternbeamten, so dürfte ihre Schilde-rung insbesondere für das Bayern jener Zeit keineswegs über-trieben sein. Eine allgemeine Änderung trat in diesen Mis-ständen erst ein mit der neuen Verwaltungsorganisation zuAnfang unseres Jaln’hunderts unter Montgelas.
C. ALLGEMEINE VERHÄLTNISSE.
Es is selbstverständlich ausgeschlossen, an dieser Stelleauf eine nähere Darstellung der Gosammtlage Bayerns imvorigen Jahrhundert einzugehen; immerhin möchten wirwenigstens einige flüchtige Bemerkungen bezüglich der allge-meinen Wohlstands- und Kulturverhältnisse nicht unterlassen,da uns dieselben zur Würdigung und zum vollen Verständ-