DIE BEAMTEN.
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verwalteten. Sein- bezeichnend ist hierfür ein Generalmandatvom 22. Febr. 1772, 5 worin es sich um die Verteilung vonGetreide an Nothleidende handelt; es heisst darin: — „mansoll die Erkundigungen nach den Bedürftigen ja nicht durchdie meistens eigennützigen Amtsleute einziehen lassen“ —und das in einer Zeit, in der die grosse Theuerung eine sofurchtbare allgemeine Notlage herbeigeführt hatte! ImJahre 1779 versuchte Karl Theodor eine Reform in diesemPunkte durchzuführen, indem durch das Dekret vom 29. Julidie Gerichtsschreiber und Schergen angewiesen werden, beiStrafe der Amtsentsetzung — „die wir ihnen im Betretungs-falle ganz gewiss wahr machen werden!“ — sich nichts mehranzueignen, was nur immer zum Begriffe von Taxen oderGerichtssporteln gehört, da sie statt dessen von 1780 anfesten Gehalt beziehen würden. Als Grund für diese Mass-regel wird im Eingänge der Verordnung selbst angegeben:„die ungeheure Bedrückung, womit insbesondere der Bürger-und Bauernstand sowohl durch das Übermass, als durchandere heimliche und sonst künstliche Gerichtstaxenerpressungvon jeher allerzeit hergenommen und belästigt worden ist.“Die gute Absicht des Kurfürsten scheiterte aber an dem ein-mütigen Widerstande des Beamtenstandes, und schon am17. Nov. 1783 werden die Fixa für die Gerichtsdiener wiederaufgehoben; — nur dass jetzt der Gerichtsdiener die Sportelnnicht mehr selbst bei den Parteien einholen darf, sonderndieselben bei Gericht erheben und in das Ausgabebuch ein-tragen lassen muss.
Es ist äusserst charakteristisch, wie dieser wunde Punktin den zahlreicheil Broschüren behandelt worden ist, die inden letzten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts teils gegenund teils für die Stände geschrieben sind. Nirgends wirddie Thatsache der schreiendsten Misbräuche etwa in Abredegestellt, es wird vielmehr immer nur die Frage ventilirt, obdiese Misbräuche bei den ständischen oder bei den kurfürst-lichen Gerichten grösser seien. So heisst es einmal beiPelkhoven, indem er die Angriffe gegen die ständische Ge-
1 Pelkhoven, a. a. 0. p. 13 f.