14
DIE BEAMTEN.
sparung und höchster Ertrag die leitenden Gesichtspunktewaren“. Besonders wichtig war dabei noch die Einrichtung,dass der einzelne angestellte Richter vollständig von demHofmarchsherrn abhängig war; es konnte zwar der letzterein einem Streitfälle mit seinem eigenen Richter nicht selbstüber diesen richten, wohl aber hatte er, der Hofmarchsherr,einen dritten unparteiischen Richter zu bestellen.
Bei den kurfürstlichen Stellen aber haben wir vor Allemdie unselige Thatsache, dass dieselben bei dem völligenMangel jeglichen geordneten Pensionswesens geradezu zuYersorgungsanstalten einzelner Familien und deshalb teilweiseso gut wie erblich wurden; nicht selten wurde eine Stellevon solchen Berechtigten gegen eine Abfindungssumme aneinen dritten überlassen. Ein weiterer besonders tief greifen-der Übelstand lag dann in der Besoldung resp. Nichtbesoldungder einzelnen Staatsdiener. Nur die Mitglieder der höherenKollegien bezogen ihren festen, teilweise übertrieben hohenGehalt, während die unteren Beamten fast ausschliesslich vonden Sporteln und Taxen leben mussten. Aus dem erstemUmstande erklärt sich, dass namentlich seit Mitte des vorigenJahrhunderts — als der Kurfürst Max Joseph III. durch einausgedehntes Sparsystem auf allen Gebieten den Finanzenetwas aushelfen wollte — die höheren Stellen bei den Central-organen besonders gerne mit adeligen Grundbesitzern besetztwurden, die auf das Einkommen überhaupt verzichteten. Danun aber die einträglichen Mittelstellen bei den Regierungenund Rentämtern ohnehin ganz in den Händen des Adels,besonders von weniger vermöglichen Familien waren, so wareine derartige Einrichtung für die Kontrolle der ständischenGerichte, sowie für den Instanzenzug von diesen letztem andie Regierungen und von da an die Centralstelle von nichtgeringer Bedeutung. Ebenso klar liegt andererseits die That-sache, dass die unbesoldeten Unterbeamten, bei denen jaohnehin persönliche Tüchtigkeit und ehrenhafter Charakternicht als notwendige Voraussetzungen galten, grösstenteilsihre Stellungen nach dem ausgedehntesten Ausbeutungssystem
‘ Meyr, 1. c. II. Bd., 5. Teil, No. CVIII.