DIE BEAMTEN.
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standen die 4 Regierungen, in die das ganze Land geteiltwar; dieselben hatten die Kriminaljurisdiktion und fungiertenals zweite Instanz in Civilsaehen für die unter ihnen stehen-den Land- und Pfleggerichte und für die Hofmarchsgerichte.
Für das zweite Gebiet war das Centralorgan' die Ilof-kammer zu München , die mit dem Anwachsen der Kameral-geschäfte in verschiedene Deputationen oder Collegia abge-teilt wurde; eine besondere Landeskultur- und Manufaktur-deputation ward 1762 ins Leben gerufen. Die Thätigkeitder Hofkammer umfasste die aus den Kammergütern oderden Regalien fliessenden Einnahmen und das Steuerwesen.Unter dieser Hofkammer standen die Rentmeister , die sichan der Spitze der 4, den Regierungen entsprechenden Rent-ämter befanden. Diese Rentmeister waren von sehr grosserWichtigkeit; denn ihre Thätigkeit beschränkte sich keines-wegs auf die unmittelbare Erhebung und Verwaltung derlandesherrlichen Gefälle; sie bildeten vielmehr eine Art Auf-sichtsbehörde über alle Unterbchörden und hatten sich aufihren „Umritten“ — für die ihnen besondere umfangreicheInstruktionen 1 gegeben wurden — nach allen möglichen Ver-hältnissen, nach der Amtsführung der Beamten, von der Re-gierung Max Joseph III. an (Mitte des 18. Jahrhunderts)insbesondere auch nach dem Zustande der Landeskultur zuerkundigen und darüber Berichte einzusenden.
Nun ist es zunächst bei den ständischen Gerichten sehrnahe liegend, dass bei ihrer Besetzung, da die materiellenInteressen ausschlaggebend im Vordergründe stehen, auf dieQualifikation der betreffenden Persönlichkeiten wenig oder garkeine Rücksicht genommen wurde. „Es war“, sagt Lerchen-feld, 2 „die Handhabung der Gesetze ein nutzbares Recht;man liess dieselben der abfallenden Sporteln wegen durchBeamten versehen, bei deren Anstellung möglichste Kosten-
1 Besonders wichtig die Instr. vom 3. Jan. 1774, darnach derRentmeisor mindestens alle 3 Jahre das ganze Rentamt bereist habensoll. Ygi. Meyr, Sammlung der kurpfalzbayerisohon Landesverord-nungen. I. Band 1784, 2. Teil (Finanzsachen) No. LX.
- Lerchenfeld, Geschichte Bayerns unter König Max Joseph I. (18Ö4) p. 17.