Druckschrift 
Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
Entstehung
Seite
12
Einzelbild herunterladen
 

12

DIB BEAMTEN.

ricder für seine Beschreibung Münchens aus dem Hofkalenderentnommen hat. 1 Darnach umfassten die 6 llofstäbe einPersonal von nicht weniger als 1054 besoldeten Personen.Und ebenso grossartig und kostspielig war die Militär-organisation, über deren übermässigen Reichtum an hohenStellen in einer vielvorbreitcten Monatsschrift der damaligenZeit einmal mit einiger Übertreibung aber nicht ohne Grundgesagt wird: 2So ist zum Beyspiel die Charge eines Gross-admirals zu einigen wenigen Rheinschilfen so überflüssig, wie dieverschiedenen Generalfcldmarschälle der Armee. Der letztver-storbene Churfürst hatte so viele Generale, dass man sagte,er könne einen Feind mit einem Corps von lauter Generalenzum Lande heraustreiben.

Bezüglich des Regierungsapparates lässt sich ebenfallsnicht in Abrede stellen, dass derselbe für den damaligenUmfang Bayerns viel zu grossartig war. 3 Und leider ent-sprach dem Umfange des Regierungspersonals nicht etwa dieSchnelligkeit der Erledigung der Geschäfte; vielmehr herrschteein furchtbar schleppender Geschäftsgang, verbunden mit fort-währenden und stets sich steigernden Rückständen.

Im Besonderen interessiren uns hier die Organisation derRechtspflege und die Verwaltung der Kameral - und Finanz-sachen ; doch müssen wir uns auch hier auf kürzere Hinweisebeschränken.

Für das erstere Gebiet 4 war das Centralorgan das Re-visionsdikasterium oder das Revisorium zu München , als dritteInstanz in allen Justizsachen. Unter diesem Centralorgan

1 Beschreibung der Haupt- und Residenzstadt München im gegen-wärtigen Zustande, von Professor Westenrieder. München 1783, p. 85 ff.

2 Politisches Journal (Hamburg ), März 1784, p. 230. Ygl. dazuWestenrieder a. a. 0. p. 93.

3 Interessant ist hierfür die Yergleichung des Regierungsporsonalsin München im Jahre 1783 Westenrieder a. a. O. p. 89 und anderer-seits in Berlin 1777 Nicolai, Beschreibung von Berlin und Potsdam ,1779, II. Bd p. 429.

* Eine umfassende Darstellung der Gerichtsorganisation überhauptund der ständischen Gerichtsbarkeit im Besonderen s. bei Kreittmayr,Anmerkungen über den Cod. J. B. J. 1 cap. § 21 und 22.