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Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
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DIE TIIATSACULIOIIE EAGE.

stehende Gnade einfach widerrufen werden solle. Man solledeshalb die ungemessenen Scharwerke samt und sonders ineine Geldleistung umändern, und ebenso auch mit den ge-messenen verfahren; man solle sich nicht auf Partikular-verträge zwischen Herrschaften und Unterthanen verlassen,sondern durch ein allgemeines Gesetz das Übel entfernen;mau solle bei der Umwandlung in eine Geldprästation diegrundherrlichen Scharwerke soweit sie als selbständigeauf einem Gute herkömmlich wären niemals höher als aufdie Hälfte des vogtherrlichen Scharwerkgeldes festsetzen;zu dem allen sei aber zuvor eine genauere Scharwerks-Be-schreibung notwendig, bei der jeder Unterthan selbst überdie von ihm geleisteten Scharwerke vernommen werdenmüsste.

Der gute Wille war gross, der Erfolg der Bemühungensehr gering. Der Kurfürst und seine obere Regierung hattenW'ohl ein lebhaftes Gefühl für die traurigen Verhältnisse undfür die Notwendigkeit einer baldigen und durchgreifendenReform. Allein beiden fehlte das Verständnis dafür, dasseine derartige, tief in die gesamten landwirtschaftlichen Ar-beiterverhältnisse einschneidende Massregel nicht urplötzlichdurch einfachen Befehl durchgeführt werden könnte. Dazukamen dann die Kriegsunruhen, welche die inneren Fragenmehr in den Hintergrund drängten.

So blieb es denn im Wesentlichen immer noch bei denalten Verhältnissen, und auch von einem Mitte der 90 erJahre wiederholten Versuche des Kurfürsten, die unterbrochenenVerhandlungen wieder aufzunehmen, heisst es in einer Ver-ordnung vom 8. Juli 1799, dassnichts Bestimmtes darüberzu stände kam. Nur scheint die Zahl der Grundbesitzer,die freiwillig eine teilweise Umwandlung durchführten, sichim letzten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts bedeutendgesteigert zu haben; wenigstens heisst es in der eben er-wähnten Verordnung, dassbereits viele und ansehnlicheGüterbesitzer zu ihrem und der Unterthanen Nutzen mitgutem Beispiel vorangegangon seien.

Während es so zu einer durchgreifenden Änderung nichtkommen konnte, wurden die Leistungen bei den allgemeinen