DIE GUTSSIIERRSCItAFT.
05
drückenden Verhältnissen immer unerträglicher. Es mehrtesich deshalb fortwährend die Zahl der Fälle, in denen dieUnterthanen die Leistung der Scharwerke verweigerten. Diemeisten der dadurch veranlassten Prozesse wurden zu Un-gunsten der Bauern entschieden, die eingelegten Berufungenbei den Appellationsbehörden verworfen. Die Bauern schriebendiese Thatsache dem Umstande zu, dass die unteren, sowiedie Appellationsbehörden fast ausschliesslich mit Freunden undVerwandten des Gutsherrn selbst besetzt waren. Sie ver-suchten nunmehr ihre Beschwerden ohne weiteres an diehöchste Stelle zu bringen, was aber in der wiederholt er-wähnten Verordnung vom 8. Juli 1799 aufs strengste unter-sagt wird ; es wird sogar den Advokaten, welche in Schar-werks-Prozessen mit Beschwerden „aus der gesetzlichenOrdnung treten würden“, die gegen die öffentlichen Ruhe-störer gesetzte Strafe angedroht.
Es ist erklärlich, dass bei solcher Sachlage die Erbitte-rung unglaublich steigen musste, besonders seitdem geradein Bayern die französischen Revolutionsideen verhältnismässigfrüh Eingang gefunden hatten, da von zahlreichen einfluss-reichen Männern in edelster Absicht die Grundsätze einerneuen aufgeklärten Weltanschauung gepredigt wurden. Wienun um die Wende des Jahrhunderts die Stimmung, wenig-stens in einem sehr grossen Teile des Bauernstandes, gewesenist, dürfte aus einer — 1802 im Druck erschienenen —„dringendsten Bitte an Max Joseph IV. von der Bauern-mannschaft am Isarthal um Aufhebung der Frohnen“ hervor-gehen, von der hier nur der Gedankengang — möglichst mitden eigenen Ausdrücken des Schriftchens mitgeteilt sei:
„Oft schon versuchten wir es, unsere Zwingherrn auf demWege des demütigsten Bittens nur blos um Gnade anzuflehen“,— „aber schon beim ersten Schalle, den wir hören liessen, wardwieder die Zwangs- und Zuchtrute über unserm Nacken ge-zückt, um uns in das vorige Sklavenjoch zurück zu nötigen“;„unvermögend, dieses Ubermass länger zu ertragen, schlugenwir den Rechtsweg ein“ — bei einer Regierung, die „ihremPersonal nach selbst zur Hälfte mit Zwingherren aus demnämlichen Regierungsbezirke besetzt ist.“ „Einer der gröbsten