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Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
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DIE TIIATSACHLICHE LAGE.

kein statistisches Material vor. Immerhin liegt die Annahmenahe, dass dieser Einfluss nicht sehr gross gewesen ist, indemeben wie auf allen Gebieten auch hier die wohlge-meinten Verordnungen nur zu leicht umgangen oder über-haupt nicht beachtet wurden, ganz abgesehen davon, dassbei den gesamten, bisher geschilderten Missverhältnissen aufdem Gebiete der Landwirtschaft nur sehr wenig Unter-nehmungslust sich regte.

Fassen wir zum Abschlüsse dieser Ausführungen die geschil-derten Verhältnisse in ihrer Gesamtheit zusammen: Wir habeneine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die einen aufsteten Fortschritt berechneten, intensiven Betrieb der Land-wirtschaft sehr erschweren und die in der Wirklichkeit fastallenthalben noch in wesentlich verschärfter Form sich geltendmachen; wir haben die Thatsache, dass die bayrischen Lan-desfürsten von der Mitte des vorigen Jahrhunderts an vondem edelsten Streben beseelt sind, die Landwirtschaft zuheben und zu fördern, dass ihnen und ihren Ratgebern abervielfach die volle Einsicht in die nötigen Voraussetzungenzu den beabsichtigten Schritten ermangelt; wir haben endlichdie Thatsache, dass nur ein kleiner Teil der Grundbesitzerdem Streben der Landesherren ein volles Verständnis undeinen guten Willen entgegenbringt, und dass insbesondereall diese Bestrebungen wesentlich an dem einmütigen Wider-stande der landesherrlichen wie der gutsherrlichen Unter-beamten scheitern. Es ist fürwahr nicht zu verwundern,dass am Ende des vorigen Jahrhunderts die bayrische Land-wirtschaft wirklich noch wie ein Aufsatz in dem Mün-chener Intelligenzblatt 1798 1 behauptet ganz in ihrerKindheit stand.

1 p. 251.