100 DIE BAYR. AGRARGESETZGEBUNG VON 1800—1848.
ein Eingriff in die Besitzverhältnisse nicht in Betracht kam,an der Verbesserung der landwirtschaftlichen Zustände zuarbeiten. Es wurden mächtige Strecken öden Landes kulti-viert, wozu man insbesondere fremde Ansiedler ins Land riet.So wird im April 1802 aus München berichtet 1 : „Es werdendiesen Frühling und Sommer viele hundert Kolonisten ausden Rheingegenden, besonders Menuonisten, die seit 50 Jahrenin den unterpfälzischen Ländern so manchen wüsten StrichLandes in fruchtbare Acker und Wiesen umgewandelt haben,in Bayern erwartet, um die öden Gegenden dieses Landesanzubauen. Zwischen München und Dachau werden für die-selben bereits viele neue Häuser gebaut, weil sich selbst inder Nähe der Hauptstadt viel hundert Tagwerk eines frucht-baren, aber unbenützten Bodens befinden.“ Auch scheint dasBeispiel dieser Ansiedlungen auf die inländischen Landwirtenicht ohne Wirkung geblieben zu sein. Es wird wenigstensoftmals auf diesen günstigen Einfluss hingewieseu, wie esz. B. in einem Berichte vom Juli 1803 heisst 2 : „Überallscheint es, als ob der bayrischen Nation die Binde stets mehrund mehr von den Augen fiele, die Mönchtum und Druckverschiedener Art seit Jahrhunderten so fest geknüpft hatten.Es ist der bisher schlummernde Geist der Kultur mächtig er-wacht und fängt an, die heilsamsten Wirkungen zu äussern.Das von fremden Ansiedlern gegebene Beispiel der ver-besserten Kultur wird bereits hin und wieder mit noch besseremErfolge von bayrischen Bauern, sonst so grossen Feindensolcher Neuerungen, nachgeahmet.“ Um diese Bestrebungendurch Gewährung von möglichster Erleichterung bezüglichder Abgaben weiter zu fördern, wurde — durch Verordnungvom 5. Juni 1S01 — die Zehentfreiheit der neu kultiviertenGründe (die seit 1779 auf 10 Jahre festgesetzt war) auf 25Jahre ausgedehnt. Dabei wurde diese 25 jährige Befreiungauch für jene bereits vor Erlass dieser Verordnung neu kulti-vierten Gründe anerkannt, bei denen der Zehentherr nochnicht in den Besitz des Zehenten gelangt war.