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Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
Entstehung
Seite
156
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15h DIE BAYR. AGRARGESETZGEBUNG VON 18001848.

teils ihre Naturalbesoldung und vielfach hätten die Pfarreienvon ihrem Zehent an Stiftungen abzugeben; eine Umwandlungin Geldbesoldung aber könne nur der befürworten, der dieLebensverhältnisse auf dem Lande von denen in der Stadtnicht zu unterscheiden wisse. Ganz besonders beunruhigtein diesen Kreisen die Absicht, alle Gefälle an den Staat über-gehen zu lassen und die Berechtigten mit Staatspapieren zuentschädigen.

Seinen stärksten Ausdruck fand dieser von geistlicherSeite ausgehende Widerstand in einer Eingabe, die unterdem 11. April von dem MünchenerErzbischöflich geist-lichen Rate an den König gerichtet wurde.Q Diese in derForm sehr massvoll gehaltene Kundgebung verwahrt sichzunächst gegen die Annahme, sie wolle etwaden unauf-haltsamen Forderungen der Zeit durch starre Pesthaltungdes bisherigen Besitzstandes auch mit Gefährdung des all-gemeinen und öffentlichen Wohles einen nutz- und erfolg-losen Widerstand entgegensetzen; sie beabsichtige vielmehrnur,jene besonderen Gründe auszusprecheu, welche einebillige Behandlung der Kirchenstiftungen und eine gerechteund volle Entschädigung derselben in besonderer Weise mo-tiviren, falls die Umwandlung der grundherrlichen Reiclmissewirklich zur unabweisbaren Kotwendigkeit geworden seinsollte. Es wird dann hingewiesen auf den wesentlichenUnterschied, dass für die Laiendie grundherrlichen Rechtenur eine Quelle von Einkünften ohne gegenseitige Verpflichtungzur Leistung unentbehrlicher Dienste an die Grund- undZehntholden darstellten, während diese grundherrlichen Rechtebei dem Klerusdie wesentlichsten Bestandteile der primitivenDotationen der katholischen Pfarreien ausmachten und anden Genuss derselben für die Inhaber der Pfarrpfründen dieVerpflichtung zur Pastorierung der Pfarrgemeiuden geknüpftsei. Es würden weiterhin dem Klerus die besten und an-gemessensten Mittel zur Erleichterung und Unterstützung der

1 Wörtlich abgcdruckt in den Historisch-politischenBlättern, herauagegeben von G. Philipps und G. Goerres, J. 1848Seite 579 ff.