DIE ENTWICKLUNG VON 1818 — 1848 .
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sei geeignet, das im Volke vorhandene natürliche Reclitsge-fühl auf das Tiefste zu erschüttern . 1
Hauptsächlich aber wurde natürlich die schwere materielleSchädigung betont, welche das neue Gesetz für den Staatselbst, für den Adel und die sonstigen privaten Grundbesitzer)vor Allem aber für die Kirche und die Stiftungen unfehlbarnach sich ziehen werde . 2 Für den Staat bedeute die Ab-lösung der Grundgefälle die Vorschliessung seiner „sichersten,bleibenden, der nie versiegenden und nie in ihrem Grundezu veruntreuenden Lebensquelle“, und es werde ihm in Rot-jahren nie wieder möglich sein, hülfreich einzugreifen. Der Adelwerde zum Teil in seiner Existenz bedroht. Die Stiftungen,die allesamt auf Dominikalgcfällen beruhten, würden auf dasÄrgste angegriffen und verkümmert werden. Für die Kircheaber bedeute der Gesetzentwurf nichts Geringeres als denzweiten und schlimmeren Teil der Säkularisation: bei dergrossen Säkularisation zu Beginn des Jahrhunderts habe mandoch wenigstens das Gut der Pfarrkirchen und Pfarreien un-berührt gelassen, jetzt solle dieser von uralten Zeiten hergarantierte Besitz der Kirche angetastet werden. Eine un-beschreibliche Verwirrung müsste diese Ablösung des Kirchen-gutes herbeiführen, denn von ihm bezögen die Lehrer grossen-
1 Gegen diesen Einwand wendete sich besonders der Reichsratvon Maurer, indem er am 20. Mai bei der Generaldebatte in der Reichs-ratskammer u. a. ausführte: „Man spricht von verletztem Rcehtsboden,von verletzter Verfassung. Ich kann diese Ansicht nicht teilen. Wenndie Staatsregierung sich herausnehmen wollte, alle diese Rechte ohneZuziehung der Stände zu nehmen, dann wäre eine Rechtsverletzungvorhanden, dann wäre der Titel IV § 8 verletzt worden. Denn die Staats-regierung darf keine unter Garantie der Verfassung stehenden Rechtonehmen. Allein dies thut sie ja nicht. Sie bringt vielmehr eben deshalbein Verfassungsgesetz ein. Sie will eben deshalb, weil dieser Titel IV§ 8 besteht, mit Zustimmung der Stände die Verfassung abändern“.(Verhandlungen der Kammer der Reichsräte des Königsreichs Bayernvom Jahre 1848. Amtlich bekannt gemacht. III. Band. Seite 95 f.).
2 Am schärfsten sind die von klerikaler Seite ausgehenden An-griffe zusammengefasst in der grossen Rede des Abgeordneten PfarrerRuhland, welche dieser in der Abgeordnetenkammer bei der General-debatte über den Entwurf am 8. Mai gehalten hat — Verhandlungender Kammer der Abgeordneten, Band 3 Seite 261 ff.