158 DIE liAYK. AGKAKOESSETZGEBI'NU VOX 1800 — 184S.
gesetze in Verbindung gebracht wird, über dessen unheilvolleFolgen erst alhnählig vielen die Augen aufzugelien scheinen.Dann heisst es weiter: „Das Gesetz involvirt einen Kon-kordatsbruch, das mögen die Räte der Krone wohl über-legen, ehe es zu spät ist, denn drei Millionen Katholikenwerden es nicht stillschweigend hinnehmen, wenn der zwischender bayrischen Krone und dem Oberhaupt der katholischenKirche feierlich geschlossene Vertrag wegen angeblicher For-derungen der Zeit, von denen übrigens das Volk nichts wissenwill, da etliche Schreier noch nicht das Volk sind, gebrochenwird. Sie werden sich, das lässt sich mit Sicherheit erwarten,wie ein Mann in Adressen und Petitionen erheben und zeigen,dass, wenn auch die Minister und die Mehrheit der ein-geschüchterten Kammern allen Rechtsinn verloren haben, dochdas Volk noch zwischen Recht und Unrecht zu entscheidenweiss.“ ').
Man würde übrigens unrecht thun, wenn man der schroffenStellungnahme dieser Kreise gegenüber sich nicht vergegen-wärtigen wollte, dass hier in der Tliat die bevorstehendeReform die ernstesten Befürchtungen wecken musste. Wa res doch selbstverständlich, dass hier diese Reform eine völligunübersehbare wirtschaftliche Umwälzung mit sich bringenmusste in Verhältnissen, deren Leitung in den Händen vonPersonen lag, die nach ihrer ganzen Lebensstellung und Vor-bildung der Bewältigung von verwickelten ökonomischenAufgaben voraussichtlich nicht gewachsen waren. Dass indiesen Kreisen eine gewisse Angst vor dem „Papier “, dasnunmehr an die Stelle der bisherigen Naturalgefälle tretensollte, in weitem Umfang Platz greifen konnte, ist durchauserklärlich.
Trotz dieser gefährlichen Gegnerschaft, die dem Gesetz-entwürfe in einem so wichtigen Teile der gesetzgebendenFactoren entstand, fand er in den beiden Kammern einerasche Erledigung: am 18. April war er eingebracht worden,
1 Vgl. dazu Historisch-politische Blätter, J. 1848 p. 589.