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mark sistirt, theilweise sogar wieder aufgehoben wurde. Als Bernstorfsein Werk, die Gewinnung des grossfürstlichen Antheils von Holsteinvollführt und den Abschluss der bewaffneten Neutralität zwischen Däne-mark, Schweden und Russland zu Stande gebracht hatte, glaubte dasMinisterium Guldberg seiner entbehren zu können. Es wurden ihmSchwierigkeiten bereitet, die ihn veranlassten 1780 seine Entlassung zunehmen und sich nach Holstein zurückzuziehen. Im Jahre 1784 jedoch,nachdem der Erbprinz, nachmalige König Friedrich VI, als Mitregent indie Regierung getreten war, berief dieser „unter dem Beifall derNation", wie es bei dänischen Geschichtsschreibern heisst, Bernstorfwieder in das neu gebildete Ministerium. So war er denn wieder inden Stand gesetzt, für die Reform des Agrarwesens mit aller Machteinzutreten.
Im Jahre 1768 war in Gottorp für das Herzogthum Schleswig undden königlichen Antheil von Holstein die Landwesens-Kommission ein-gesetzt worden, welche aus mehreren Mitgliedern des Obergerichts undeinem Landwirthschafts-Verständigen bestand. Ihr wurde die Ausführungder Reform-Arbeiten, insbesondere auch die Veräusserung der Domänenübertragen. In dem grossfürstlichen Antheil von Holstein war ein Landes-Oekonomie- und Verbesserungs-Kollegium schon vorher zu gleichemZwecke gebildet, welches nach denselben Grundsätzen verfuhr und auchnach der Vereinigung der beiden Landestheile die Geschäfte fortführte.
Die diesen Kollegien aufgegebene Instruktion enthielt eben in Betreffder zu veräussernden Domänen als wesentliche Bestimmungen die:dass ein für das Eigenthum zu erlegender Kaufschilling der Gegenstanddes Aufgebots sein solle, dass der Canon nach der Güte des Landeszu bestimmen sei und dass die zu den Gütern gehörigen dienstpflichtigenUnterthanen von der Leibeigenschaft und den Frohndiensten befreietwürden gegen Entrichtung eines Kaufschillings für ihre Höfe und einjährliches Dienstgeld.
Ueber die durch die beiden Kommissionen, der Landes-Oekonomie-Verbesserungs - Kommission und dem Landwesens - Kollegium, voll-zogenen Domänen-Veräusserungen besitzen wir einen ausführlichen Berichtvon einem Mitgliede der Königlichen Rentekammer in Kopenhagen Hieronymus Kamphövener, welcher im Jahre 1787 auf Grund desamtlichen Materials ausgearbeitet und dem Druck übergeben wurde.
Ich muss mich darauf beschränken, nur in grossen Zügen die Er-gebnisse dieses wichtigen Reformwerkes hier vorzuführen.