Erstes Kapitel.
Die Literatur über die Kameralisten.
i. Die Kameralisten werden in der deutschen Literatur nur ge-streift; das einzig Zusammenhängende über sie bietet Lexis 1 ) inden wenig erschöpfenden Artikeln in den bekannten Wörterbüchern.Es sagt uns wenig, wenn wir lesen: »Kameralwissenschaft hießin Deutschland seit dem Anfang des vorigen Jahrhunderts der In-begriff der die Kammerverwaltung betreffenden Kenntnisse.« Zurfürstlichen Schatz- und Rentkammer gehörten die Domänen, Re-galien und Steuern, »die Verwaltung der Domänen setzte be-stimmte Kenntnisse in Land- und Forstwirtschaft, oft auch imBergbau voraus, und 'die Ergiebigkeit der Regalien und Steuernhing von dem Wohlstand der Bevölkerung ab. So zog die Kameral-wissenschaft außer der Finanzwissenschaft auch einen großen Teilder Volkswirtschaftspolitik, der Wohlfahrtspolizei, der Technologieund der Privatökonomie in ihren Bereich.« Sonst finden wir dieverschiedensten gelegentlichen Bemerkungen über die Kamera-listen. So vor allem bei Roscher*), der gerade in seinen histori-schen Schriften oft den Begriff »kameralistisch« gebraucht, auchvon einem »polizeilich - kameralistischen Zeitalter der deutschenNationalökonomie« spricht, ohne zu definieren, was er unter»kameralistisch« versteht, obwohl er bisweilen dem Richtigen sehrnahe kommt. Aber er war eben ein Sammler und kein Interpret.In seiner »Geschichte der Nationalökonomik« wählt er die Kapitel-überschriften ziemlich willkürlich, spricht bei der Würdigung Ob-rechts vom »Eindringen des welschen Regalismus« 2 ), und dannwieder von einem »polizeilich-kameralistischen Zeitalter der deutschenNationalökonomik« 3 ). An anderer Stelle 4 ) nennt er als eine dervier Perioden, die die deutsche Nationalökonomik durchgemachthabe, eine kameralistische, dann wieder setzt er höfisch und kame-ralistisch gleich und behauptet: »In allen Monarchien des i7.Jahr-
*) Über die Stellungnahme Roschers in seinen systematischen Werken wirdunten berichtet.