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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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kommen / nicht mit den anderen Renten und Gefällen / unsererallbereit angeordneten Aerarien sollen vermischt / sonderen in demAerario Sancto verwahrlich behalten« 72 ) und nur für besondereFälle verwandt werden; nämlich wenn der Staat mangels andererRenten unverzüglich Geld braucht. Es soll aber »ohn interessediesem Aerario / so baldt es immer müglich / wieder erstattetwerde«. Ferner zur Verteidigung des Landes und drittens »wannwir unserer Policey gewissen und kundbahren Nutz / als mit Ab-lösung der schweren Zinssbahren Schulden / mit Erkauffung aller-hand Landgüter / etc. befürderen / und vermehren können« 73 ).

4. Eine sondere Policey Ordnung / und Con-stitution, Durch welche ein jeder Magistratusvermittels besonderen angestellten Deputaten /jederzeit in seiner Regierung / eine gewisse Nach-richtung haben mag.

Dieser vierte Diskurs ist ein sehr interessantes Beispielfür die alte deutsche Bevölkerungsstatistik. Eine Obrigkeitmüsse wissen, meint Obrecht, »wie es gleichsam mit seiner ganzenPolicey« beschaffen sei, wie man ihre Glieder und Verwaltungbefördern und die »gemeine Wolfarth« vermehren könne. Dazusei natürlich genaue Kenntnis der Bewohner nötig, zu welchemZweck verschiedene Listen anzulegen seien. Daß hierbei auchnoch eine fiskalische Absicht mitspricht, da für jede Eintragungeine Gebühr zu erlegen ist, kann bei Obrecht nicht verwundern.Zweierlei würde, beginnt er, von allen Politicis hochgehalten:»das erste Stuck beruht auff dem censu & censura , so die fulcra& columniae Politiarum, genandt werden / das ist die Grundfeste /auff welche alle Policeyen fundiert und gegründ seind. Das anderStück aber / bestehet auff eines jeden Magistrats gewisser Nach-richtung / und satter Wissenschaft / wie seine gantze Policey /und derselben Glieder beschaffen seyen« 74 ), ohne die er nichtgut regieren könne. Nun gebe es zwar bei uns, meint Obrecht,auch Schatzung und Zensur, aber nicht so, wie sie hätten seinkönnen, man sollte sie jedoch ungeändert lassen. Was die Zensuranbelange, so sei es hier gut, »dass die Kinder wol aufferzogen /Witwen und Waysen recht versorgt / alle Underthanen Jung undAlt in gemein / zu einem ehrlichen und Christlichen Leben undWandel angewiesen« 76 ) werden. Auch sollte es gewisse Personengeben, die auf den Lebenswandel der Untertanen achteten undsie, wenn nötig, freundlich ermahnten, damit sie nicht dem Richter