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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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Liberorum zuständig seyn.« Falls jedoch keine Kinder mehrda sind, soll die Hälfte »in suspenso« stehen bleiben, »biss vielleichtder anlegende Vatter noch ein Kind erzielen« wird, die andereHälfte soll dem Aerario anheimfallen. Dadurch hat keiner Schaden,meint er, auch nicht die Eltern, und er fügt »tröstend« hinzu,»dieweil sie durch absterben jhres Kindes von allen ferneren Un-kosten und Beschwerden / die sie auff solch Kind / wo es beyLeben blieben / anwenden müssen / allerdings erledigt« 101 ). Hierist er wirklich Privatwirt in höchster Potenz! Das Geld unehe-licher Kinder soll aber dem Aerarium ganz anfallen, ebenso wenndie älteren Kinder schon ihre Summen erhalten haben, und diejüngeren gestorben sind. Denn das Aerarium braucht viel Geld:es muß die Deputierten besolden, allen angelegten Kapitalien6% Zinsen geben, die man im ersten Jahr nicht gleich so anlegenkann, daß sie Zinsen abwerfen. Auch wird das Hauptgut »in den16. und 20. Jahren sehr gross seyn«, daß man es auch zu 5 oder4% ausleihen kann. Es kann sich ferner ereignen, »dass die De-putierten Einnemmer dess Hauptguts und Interesse mit einander /oder allein einsen durch dess Creditoris verderben können ver-lustigt werden« 102 ). So hat das Aerarium für Kinder, Elternund die Obrigkeit Nutzen. Die Eltern haben für ihre Kindergesorgt und im Falle der Not eine Aussteuer. Auch werden sieso zur Sparsamkeit angehalten. Es ist auch nicht unbequem fürsie, kann der Vater doch »die Kindsschencken / und andere über-flüssige Pan cketen« 103 ) sparen. Und »wann die Underthanen diesepecuniaria Media promoviren helffen ... so können die Steige-rungen der Jährlichen Gefäll / die unversehene Schatzungen / undandere Aufflagen / entweder gar underlassen / oder also moderirtwerden« 104 ).

Es folgt noch die »Erklärung eines sonderen Schlüssels/Sampt zweyen Kinder Rechnungen«, in der er genaue (??)Berechnungen der Einnahmen und Ausgaben des Aerariums fürdie Kinder macht. Die Deputierten sollen die wohlhabendenUntertanen anhalten zehn bis zwanzig Gulden und nicht wenigeranzulegen. Auch müßten die »gantz überflüssige unnd PrächtigeBancketen / unnd Kindschencken . . . / dadurch so wol die Kind-betterin beunruhet / und gekrenckt / als viel unnütze Uncosten ver-schwendet werden« 105 ) verboten sein. Das Geld aber darf »nichtstill und otios in berürtem Aerario liegen bleibe«, sondern möge»Jährliche sein interesse ertragen« 106 ). Man kann damit »Kauff-mannschafften anrichten«, Wein und Frucht kaufen, oder es kann