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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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wandert er in den zeitgenössischen Schriften war: wieder einBeweis der unglaublichen Vielseitigkeit dieses Mannes. KeinVolk gäbe es auf Erden, daß nicht ein Oberhaupt oder wenigstenseinen Schein eines solchen besitze; wie aber das Volk nicht ohneHaupt, so könne das Haupt nicht ohne Leib bestehen. Daher seijeder Regent durch gewisse Verträge und Kapitulationent mit seinen Untertanen verbunden. So wäre es auch im

Römischen Reich, »dessen Oberhaupt die Röm. Kayserl. Majest.,dessen Vorsteher das Chur -Fürstl. Collegium, dessen Leichnam dieStände und Städte« wären. Daher sei es vermessen, wenn »deralso falsch genante Monzambano, oder Pufendorffer, diesen Staateine Rempublicam monstrosam hat nennen wollen« 183 ).

Dieses Memorial macht sich zur Aufgabe, einen Vorschlagzur Erhaltung des Reiches zu unterbreiten. Dazu wird eineSchatzkammer erfordert, für die außerordentliche Mittelaufgebracht werden müssen, die sich aus Personal- und Real-Intraden zusammensetzen. »Alle Contributionen / Ungeldund Imposten geschehen aus keinem andern Fundament, als exTitulo defensionis publicae ... Ist deshalben billig / daß der-jenige / der des gemeinen Schutz geneust / und darunter lebt / auch sein Brod darunter erwirbt / zu solcher defension, welche kostbahr

ist / etwas contribuiere: gleich denn alle Bürger und Bauren thunmüssen« 184 ). Becher vertritt also auch den Gedanken der gene-rellen Entgeltlichkeit. Der einzige Stand, der frei von allenLasten wäre, sei der der Handwerksgesellen, deshalb sollten sieetwas von ihrem Lohn zum Ärar beisteuern.

Die Real-Intraden müssen »auf gewissen Sachen be-ruhen / darauff ein gewisses Conto jährlich gemacht werden kan /welches allein in des Heil. Röm. Reichs Willkür und Macht be-stehet / und welches von dessen Stände Concurrentz nicht depen-dieret«. Ein solches Mittel ist nun eine Bank, die in einerreichen Stadt wie Frankfurt, Köln oder Hamburg errichtet undunter deren Leitung stehen soll. In diese Bank kann jederKapital einlegen: »welchem nun beliebig so wohl in als ausserdem Reiche Capital dahinein zu legen / der wird dessent wegen* von der Stadt / wo die Bane ist / in particulari, in Universali aber

von dem gantzen Römischen Reiche / insonderheit dessen Depu-tierten aus andern Reichs Städten bereichert werden / und er wirdjährlich io oder 12 per Cento Interesse haben /alle halbejahr dieInteress zu bezahlen / und die freyheit jährlich einander das Capitalaufzukündigen / und mit Condition, daß das Capital allezeit in Natura

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