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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
Entstehung
Seite
458
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ten / da einer dem andern mit Rath un That hülffe thue / necessario angesteltwerden (Kap. 35). Die Oeconomica sagt dem Fürsten, daß er sparsam lebenund einen ehrlichen Gewinn suchen müsse, um seine Haushaltung zu verbessern.Großes Gewicht legt er auch auf eine gute körperliche Ausbildung. Er schließt diesenTeil mitKeyser Caroli des Fünfften Lehren (die er seinem Sohn Philippo vor seinemEnde gegeben" (Kap. 1070).

Das zweite Buch handeltVom Ampt Tugend und Quali-tet der regierenden Fürste n. Er untersucht zunächst wie Ossedie Frage nach der besten Regierungsform. Wenn die Monarchienicht Maß hält, wird sie zur Tyrannis, die Aristokratie zur Oligarchie und dieDemokratie zu einerbestialis Chirocratia.Ob nun wol alle drey formae Rerum-publicarum jhren Nutz haben und zu loben sind / ingleichen ihre digressiones sehrschädlich unnd zu schänden seyn / jedoch ist die Monarchia, da einer überalle herrschet / den andern beyden weit vorzuziehen. Erstlich ist sie der RegierungGOttes am ehnlichsten / weil nur ein Gott ist."Weil dann der Mensch ein animalcivile ist", fährt er nach Aristoteles fort,das ist /dieweil er die Gesell-schafft liebet / so erwegt offtmals solche Gesellschafft den Neydt / der Neydt machtUneinigkeit / die Uneinigkeit macht Verbitterung / Verbitterung macht Tyranney/Tyranney macht Krieg / Krieg macht Verderben deß Landes / und aus dem Ver-derben deß Landes folgt die Gefahr deß Lebens / und solches alles zu verhüten/ist vonnöthen / daß jhrer viele von einem regieret werden. So schließt er denBeweis mit Argumenten von H o b b e s (II, Kap. 1). Er ist energisch gegen eineTeilung des Reiches,denn es ist der Fürst umb des gemeinen Nutzen / unnd nichtder gemeine Nutzen umb des Fürsten willen geschaffen / und also ist des Fürsten Besitzung eine allgemeine Besitzung" (Kap. 2). Auch für Löhneyß ist derFürst in göttlicher Mission:Ein Fürst der Land und Leuten wol vorstehen wil/soll nach Gottes Gebot und erhaltung Christlicher Religion sich aller Tugendenbefleissigen / und gedencken / daß er seine Gewalt von Gott habe / dem er vonseiner Regirung künfftig rechenschafft geben muß" (Kap. 5). Er bespricht nunim einzelnen die Pflichten des Regenten:wie er sich gegen den Kaiser, gegenfremde Gesandten, in seiner Regierung verhalten soll; und geht dann auf alle Tugen-den ein, die einen Fürsten zieren (Kap. 1271). Dabei ermahnt er ihn, eine guteMünze zu schlagen, weildurch solche verenderung der Müntz die Steigerung derWahren / Theurung und Auffschlag aller Gewerb / und sonst viel confusiones undIrrungen in contracten" verursacht werden (Kap. 37). Löhneyß schließt eineAbhandlungVon Bestellung fürstlicher Räth und vor-nehmer Officirer und Diener an, um im dritten Buch diezwölff Concilia der Räte mit allen technischen Einzelheiten zu beschreiben: denGeistlichen, den Land-, Amt-, Hof-, Kammer-, Kanzlei-, Justiz-, Bergrat usw.Besonders auf den Bergbau geht er ganz genau ein.

Eine kurze Betrachtung des Hauptwerkes Löhneyß zeigt uns wirklichviel Ähnlichkeiten mit der sächsischen Gruppe der alten deutschen Kameralisten,so daß man daran denken könnte, ihn zwischen Osse und Seckendorff zu stellen, natürlich ist es unmöglich, haarscharfe Grenzen zu ziehen, da historischeDefinitionen Zweckmäßigkeitsprinzipien entstammen. Wollen wir aber bei derunsrigen bleiben, dann werden wir ihn ausschließen, weil er wie schonbetont durchaus nicht Merkantilist ist, weil er den Blick nur auf dasInteresse des Fürsten richtet, während ihn die Kameralisten auf das Wohl desFürsten und das des Volkes werfen.