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Die handelspolitische Stellung der deutschen Seestädte / von Theodor Barth
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Ebenso deutlich heifst es am Schlufs der Eingabe, welchevon Danzig aus auf Grund der Februar-Beschlüsse des deutschennautischen Vereins Ende April an den Reichstag gelangte:

«Was wir daher im Interesse unserer deutschen See-schifffahrt, zum Schutze unserer maritimen Wehrhaftigkeitfür Frieden und Krieg von der Gesetzgebung des Reichsheischen, ist nur das Eine, dafs uns die eigene Arbeitnicht durch künstliche Mafsnahmen, wie die neue Zoll-und Handelspolitik sie in Aussicht stellt, lahm gelegt,das Mafs des freien Verkehrs, welches für die See-schifffahrt Lebensbedingung ist, uns erhalten bleibe. Indiesem Sinne richten wir an den hohen Reichstag diegehorsame Bitte:

1) die in dem Gesetzentwürfe vom 4. d. M. vorgeschla-genen neuen oder erhöhten Schutzzölle, insbesondereauch die Zollbelastung wichtiger Massenartikel, wieHolz, Getreide, Eisen, ablehnen,

2) aber auch jedem Versuche, durch Flaggengelder,Zollaufschläge auf indirecten Import und ähnlicheMafsregeln der deutschen Schifffahrt und Rhedereiwider ihren Willen vermeintlich zu Hülfe zu kommen,die verfassungsmäfsige Zustimmung versagen zuwollen:»

Kehren wir jetzt zu der Hamburger Denkschrift von 1847zurück. Ueber die wahren Wirkungen des Schutzzollsystemsspricht sich dieselbe ebenfalls sehr treffend aus:

«Es sollen so sagt sie natürliche Ungleich-heiten und Unebenheiten durch künstliche Mittel aus-geglichen werden, und weil man nicht alles auf gleicheHöhe erheben kann, drückt man dasjenige, was sich er-hoben hat, künstlich zu dem gleichen Niveau hinunter.»

Wohin ein Staat übrigens bei consequenter Durchführungderartiger schutzzöllnerischer Principien gelangen kann, dazu hatder Freistaat Honduras durch ein Regierungs-Decret vom 7. Oct.v. J. einen höchst originellen Beleg gegeben.

Auch in Honduras spielt der Staat die Rolle der wirthschaft-lichen Vorsehung und er hat deshalb im angeblichen Interesseder Gerechtigkeit den in den Häfen etablirten Geschäftshäusern